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Aus der Bezirksvertretung
(seit 10/2009)


 


Die SPD-Höhenhaus, vertreten durch ihre Mandatsträger in Bezirksvertretung und Rat der Stadt Köln, bemüht sich ständig darum, die Lebensbedingungen in Höhenhaus zu verbessern bzw. auf einem hohen Niveau zu halten. Wir können uns allerdings nur für Angelegenheiten engagieren, von denen wir erfahren. Zögern Sie also nicht, uns Ihre Verbesserungsvorschläge mitzuteilen.




Martin Stahl
(Mitglied in der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Mülheim)

 

Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 20. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 12 Dezember 2011

2.2     Bürgerantrag Bau einer Fußgängerbrücke am Kalkweg (02-1600-52/11) 4215/2011

Antragstext:

Den Text des Antrages des Bürgers finden sie auf der Homepage der Stadt Köln als PDF-Datei.

geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mühlheim bedankt sich bei der Petentin für die Anregung. Sie lehnt den Bau einer Fußgängerbrücke am Kalkweg aus den von der Verwaltung geschilderten Gründen aber ab. Die Verwaltung wird gebeten, die verkehrliche Situation genauer zu untersuchen und alternative Möglichkeiten für eine sicherere Querungsmöglichkeit über den Kalkweg zu prüfen. Insbesondere ist die Einrichtung eines Zebrastreifens zu prüfen und wie die Sichtbeziehungen für Fußgänger in der Kurve verbessert werden können. Die Ergebnisse sind der Bezirksvertretung mit einer Beschlussempfehlung und Kostenschätzung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich bin der Meinung, eine das sichere Überquerung der Straße absolut sinnvoll und daher notwendig ist. Da das Brückenkonzept auf Grund der Anforderung, rad- und rollstuhlfahrergerecht zu sein, durch die baulichen Gegebenheiten und den Kostenrahmen nicht realisiert werden kann, ist die jetzige Strategie meiner Meinung nach eine sinnvolle und realistische Möglichkeit, eine sichere Straßenüberquerung für alle Erholungssuchenden zu realisieren.

8.2.1 Antrag der SPD-Fraktion  (Originalantrag aus der Sitzung vom 14.11.2011)

Verstärkte Bestreifung des Stadtteils Höhenhaus durch die Polizei AN/1875/2011

Herr Stahl erläutert die Hintergründe des Antrags. Insgesamt fühlt sich die Höhenhauser Bevölkerung angesichts der zahlreichen Einbrüche nur unzureichend von der Polizei beachtet. Frau Restle äußert die Bitte, dass die Polizei zur Sitzung im Dezember eingeladen wird, um eine Einschätzung zur Lage in Höhenhaus zu geben. Insgesamt sei es doch vielmehr grundsätzlich so, dass sich jeder Stadtteil benachteiligt fühlt. Insoweit hilft ein Überblick zur Gesamtgefährdungslage durch die Polizei im Stadtbezirk sicherlich weiter, um die reale Gefährdung in der weiteren Diskussion besser einschätzen zu können.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Steigerung der Sicherheit der Höhenhauser Bürgerinnen und Bürger eine Verstärkung der Bestreifung der einzelnen Siedlungen in Höhenhaus durch die Polizei, insbesondere während der Nacht und in den frühen Morgenstunden, zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Antwort der Verwaltung in der Sitzung am 12.12

7.1.4 Beantwortung der Anfrage zur Sitzung der BV Mülheim am 14.11.2011 4978/2011

(Beantwortung durch Herr Lichtenberg von der Polizeiinspektion NO -Clevischer Ring

Herr Seldschopf erklärt, dass er von zahlreichen Menschen im Stadtbezirk auf dieses Thema angesprochen wurde und zeigt sich über die Entwicklung besorgt.

Herr Hübecker möchte wissen, wie sich das Einsatzaufkommen der Polizei und des Jugendamtes entwickelt hat, ob Erkenntnisse zur Qualität der Straftaten vorliegen und ob die vorhandenen Ressourcen überhaupt zur Problemlösung ausreichen. Erst vor drei Jahren wurde von der Bezirksjugendpflege in einer Sitzung der Bezirksvertretung ein Vortrag zu verschiedenen Maßnahmen der Jugendpflege im Stadtbezirk vorgestellt. Auf seine Nachfrage, warum keine Maßnahmen für Dellbrück aufgeführt sind, wurde ihm geantwortet, dass Dellbrück das Marienburg des Ostens sei und man hier nicht handeln müsse. Umso erschreckender sei es, wenn man sich die nunmehr geschilderte Situation vor Augen führt. Herr Lichtenberg (Polizei) erläutert, dass die Polizei seit Oktober 2010 ca. 200 bis 250 Einsätze nur für diese Problemgruppen Jugendlicher in Dellbrück leisten musste.

Die üblichen Maßnahmen (wie Präsenz zeigen, Platzverweise aussprechen und Rückführung in die Familien) zeigen bisher nicht die erhoffte Wirkung. Die Polizei alleine kann die Lage nicht beruhigen, deswegen wurde auch der in der Beantwortung genannte Arbeitskreis eingerichtet, um die Situation gemeinsam möglichst ganzheitlich und langfristig in den Griff zu bekommen. Eine Lageentspannung ist bislang trotz des Winters nicht eingetreten. Frau Köper ergänzt, dass der Stadtteil Dellbrück noch vor drei Jahren im Bereich der Jugendhilfe nicht aufgetaucht ist; über die Entwicklung sei man selber überrascht. Das Jugendamt hat nach Bekanntwerden dieses Problems kurzfristig reagiert und u.a. seit dem Frühjahr Streetworker eingesetzt und Angebote wie Mitternachtssport etc. eingerichtet. 

Herr Stahl fordert, dass auch Aussagen zu den Problemplätzen im ganzen Stadtbezirk, zum Beispiel zum Festplatz am Thuleweg und anderen bekannten Örtlichkeiten in Höhenhaus getroffen werden. 

Frau Köper erwidert, dass ihr zumindest für den Bereich Streetwork die genannten Plätze nicht bekannt seien und bittet, mit ihr diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.

Da der Polizei nach seinem Kenntnisstand die von Herrn Stahl genannten Örtlichkeiten bekannt sind, fordert Herr Seldschopf eine engere Vernetzung zwischen Polizei und Jugendamt. Die Personalausstattung mit nur zwei Streetworkern für das gesamte rechtsrheinische Stadtgebiet empfindet er unter den gegebenen Umständen als absolut unzureichend. Es sollte mehr Engagement unterhalb der polizeilichen Maßnahmen stattfinden können.

Herr Hübecker pflichtet Herrn Seldschopf bei und hinterfragt, wie sich für den Bereich Streetwork zurzeit und in Zukunft die finanzielle Ausstattung darstellt.

Frau Köper erklärt, dass es sich hierbei um ein seit 2008 bis Ende 2012 befristetes Projekt handelt, dessen Evaluation derzeit läuft. Voraussichtlich Mitte nächsten Jahres wird eine diesbezügliche Ratsvorlage erstellt, um die weitere Finanzierung des Projekts und gegebenenfalls auch eine stärkere Personalausstattung für die Zukunft sicherzustellen.

Herr Oster bittet, die von der Stadt zur Problemlösung ergriffenen Maßnahmen nicht ausschließlich auf die Streetworker zu fokussieren. Hierbei handelt es sich nur um einen, wenn auch sehr wichtigen Baustein. Vielmehr wird seitens der Stadtverwaltung möglichst problemumgreifend vorgegangen. Beispielsweise ist er derzeit mit dem Bezirksjugendpfleger in Kontakt, um gemeinsam weitere attraktive Alternativangebote für diese Zielgruppe zu entwickeln und deren Finanzierung abzusichern. Herr Krüger äußert die Bitte, die Umschreibung der Problemgruppe sprachlich etwas genauer zu differenzieren. Er stellt fest, dass es sich nach seiner Ansicht nicht um russische Jugendliche im Sinne russischer Bürger handelt, sondern überwiegend um Jugendliche aus der zweiten Welle der Spätaussiedler, die zwischen 1998 und ca. 2008 nach Deutschland eingewandert sind. Diese Jugendlichen haben ihre Kindheit meist in einem Umfeld verbracht, in dem Deutsch nicht die Hauptumgangssprache war und sind nun zwischen den verschiedenen Kulturen ganz besonders zerrissen.

In der Jugendarbeit sollte dies auch besondere Berücksichtigung finden und nach Möglichkeit Mitarbeiter eingesetzt werden, die selber aus dieser Klientel stammen. Herr Stahl möchte noch auf die Sicherheitslage in Höhenhaus eingehen (Antrag aus der Sitzung der BV vom 14.11.211, TOP 8.2.1 „Verstärkte Bestreifung des Stadtteils Höhenhaus durch die Polizei“) und bittet insgesamt um mehr Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei. 

Herr Lichtenberg führt zunächst aus, dass es in Höhenhaus auch aus Sicht der Polizei derzeit keine Probleme mit Jugendlichen gibt. Zum Thema Einbrüche (o.g. Antrag vom 14.11.2011) möchte er klarstellen, dass Höhenhaus neben Mülheim-Nord im Rahmen der sogenannten „Dunkle-Jahreszeit-Aktion“ im Oktober und November sowohl von Polizei- als auch Zivilfahrzeugen intensiv bestreift wurde. Die Polizistinnen und Polizisten wurden für diese Maßnahme von anderen Einsätzen befreit, so dass sie sogar im Schritttempo durch die Straßen fahren konnten. Dass dies nicht aufgefallen sein soll, ist doch verwunderlich. Die Einbruchzahlen in Höhenhaus sind auch im Vergleich mit anderen Stadtteilen nicht auffällig. Grundsätzlich hätte er die Aktion gerne noch bis Anfang 2012 weitergeführt, jedoch wurden die Kräfte für anderweitige Einsätze, wie den Castor-Transport, Fußballspiele und Weihnachtmärkte abgezogen. Im Rahmen der regulären Bestreifung werden die Stadtteile weiterhin so gut wie möglich betreut.

Kommentar:

Ich finde die Kommentare der Polizei bezüglich der Einbruchsproblematik sehr aufschlussreich. Der genannte Grund des Abziehens der Beamten ist für mich nur als höchst kritisch zu bezeichnen. Mir ist nicht klar, warum Fußballspiele über das Wohl eines ganzen Stadtteils gestellt werden. Für mich zeigt sich hier wieder deutlich die Notwendigkeit einer Bezirkspolizei, die im Stadtteil präsent ist und nicht für andere Aufgaben wie z.B. Fußballspiele, Weihnachtsmärkte oder andere Großveranstaltungen aus ihrem Bezirk abgezogen werden kann.

8.1.1 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen  Zeisbuschweg AN/2116/2011

Diskussionsverlauf

Vor dem Hintergrund, dass der Zeisbuschweg schon oftmals Thema in der Bezirksvertretung war, schlägt Herr Dr. Portz vor, zunächst einen Ortstermin durchzuführen, um die Lage zu erörtern.

Beschluss:

Die BV-Mülheim fordert die Verwaltung auf, auf dem Zeisbuschweg zwischen Imbacher Weg und Leuchterstr.:

-Bürgersteige und Schutzstreifen anzulegen (alternativ einen einseitigen Geh-und Radweg für beide Richtungen);

-die Bushaltestelle Imbacher Weg auszubauen und dort einen Zebrastreifen anzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wird vertagt (bis zur Durchführung eines Ortstermins mit der Fachverwaltung). 

Kommentar:

Sowohl meine Vorgängerinnen  Frau Menke als auf Frau Günter-Brezina haben diesbezügliche Anträge bereits seit 1985 eingebracht. Ich begrüße diesen Antrag und hoffe, dass der Ortstermin die bereits Anfang des Jahrtausends gegenüber Frau Günter-Brezina gemachten Versprechen endlich umsetzen hilft.

8.1.2 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen  Kreisel Zeisbuschweg - Birkenweg

AN/2117/2011

Herr Hermkes erläutert, dass der Antragsinhalt bereits vor ca. 10 Jahren so beschlossen wurde und mit der erneuten Antragsstellung die Umsetzung beschleunigt werden soll. Herr Wrobel ergänzt, dass derzeit für die benötigten Flächen die Befreiung vom Landschaftsschutz in Bearbeitung ist. 

Beschluss:

Die BV- Mülheim beschließt, - abweichend von dem Beschluss der BV in der Periode 1999-2004 den Kreisel gemäß der Vorlage der Verwaltung bauen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die CDU-Fraktion.

Kommentar:

Dieser Antrag ist nicht nur sehr zu unterstützen, sondern wurde, ähnlich der Problematik Zeisbusch- und Kalkweg, bereits von meinen Vorgängerinnen eingebracht und positiv abgestimmt. Aber auch fremde Federn schmücken.

8.2.1 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen  KVB-Anschlüsse für den Stadtbezirk Mülheim  hier: Umsteigebeziehungen am Bahnhof Deutz AN/2118/2011

Herr Hermkes erklärt, dass insbesondere abends die Umsteigebeziehung an der Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe für die mit der Linie 1 und 9 aus der Stadt kommenden und Richtung Mülheim fahrenden Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann, indem die Linien 3 und 4 ab Bahnhof Deutz/Messe ein bis zwei Minuten später abfahren. Derzeit muss man Glück haben, eine direkte Anschlussbahn zu erreichen. Herr Wrobel regt an, den Beschluss um die Anbringung von Fahrgastinformationsanzeigern auf der unteren Ebene zu erweitern, um den ankommenden Fahrgästen direkt zu signalisieren, wann die Linien 3 und 4 abfahren und ob die jeweilige Anschlussbahn noch erreicht werden kann. Herr Fuchs bittet, dass künftig mit der KVB, wie dies auch in der Vergangenheit bereits üblich war, vor der jährlichen Fahrplanänderung ein interfraktionelles Gespräch durchgeführt wird, um die Fahrplanfragen im Vorfeld zu klären. 

geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Verkehrsausschuss, die KVB zu beauftragen für bessere Anschlussbeziehungen der Bahnen zum Stadtbezirk Mülheim in den Abendstunden am Bahnhof Deutz (z.B. Korrespondenzsystem wie am Ebertplatz) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu sorgen. Des weiteren bitten wir, ggf. eine Technik zu installieren, die es den Fahrern der U- Bahnen bzw. der Linien 3 und 4 immer ermöglicht, die Situation auf dem jeweils  anderen Bahnsteig zu überblicken, um gegebenenfalls ein paar Sekunden auf Umsteiger zu warten um deren Fahrzeiten erheblich zu verkürzen. Zudem wird die KVB gebeten, auf der unteren Ebene der Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe Fahrgastinformationsanzeiger anzubringen, die auch die aktuellen Verbindungen der Linien 3 und 4 erkennen lassen. 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Diesen Antrag unterstütze ich, gebe aber zu Bedenken, dass durch die von den Grünen gewünschte Synchronisation am Bahnhof Deutz es zu einer Veränderung der Anschlüsse am Wiener Platz kommen kann. Diese Veränderungen dürfen selbstverständlich nicht zu einer Verschlechterung der jetzigen Situation führen.

 


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 26. September 2011

2.2   Bürgerantrag auf Erweiterung der Hundefreilauffläche "Gänsewiese" im Stadtbezirk Mülheim (02-1600-51/11) 3367/2011

Antragstext:

Den Text des Antrages des Bürgers finden sie auf der Homepage der Stadt Köln als PDF-Datei.

Beschlussvorlage:

Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich bei der Petentin für ihre Eingabe. Eine Erweiterung der Hundefreilauffläche wird im Interesse des Landschaftsschutzes jedoch nicht befürwortet. Die Verwaltung wird gebeten, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Landschaftsschutz vor Ort zu kontrollieren.

Diskussionsverlauf

Herr Stahl äußert sein Unverständnis hinsichtlich des Verwaltungsvorschlags. Es ist nach seiner Ansicht bei den gegeben örtlichen Bedingungen nicht möglich, Hunde davon abzuhalten in den Teich zu springen. Zudem handelt es sich um eine von Erholungssuchenden und Hundebesitzern viel besuchte Fläche, so dass in diesem Fall bei dem Tümpel wohl kaum von einem schützenswerten Rückzugsraum für seltene Tiere gesprochen werden kann. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass der unmittelbar angrenzende Höhenfelder See aufgrund seiner Größe und Abgelegenheit sicherlich eher als Rückzugsgebiet genutzt wird. 

Herr Hübecker pflichtet Herrn Stahl bei. Insgesamt ist der Beschlussvorschlag absolut realitätsfern. Hunden ist es nicht begreiflich zu machen, dass sie zur Abkühlung nicht in den direkt angrenzenden Teich springen dürfen. Wenn die Verwaltung u.a. darauf abstellt, dass wildlebende bzw. bedrohte Tierarten nicht beunruhigt werden sollen, sollte seitens der Verwaltung auch mal dargestellt werden, was sie zum Schutz der Vögel vor streunenden Katzen unternimmt. Dem Beschlussvorschlag sollte in dieser Form nicht gefolgt werden, sondern noch einmal überlegt werden, welche Möglichkeiten im Sinne einer realitätsnahen und umsetzbaren Lösung gefunden werden können.

Als Hundebesitzerin würde Frau Restle die Einbeziehung des Teichs grundsätzlich begrüßen, jedoch sollte auch beachtet werden, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen.

Herr Handt (Amt 67- Grünflächenamt) erläutert, dass das Landschaftsgesetz grundsätzlich verbietet, Hunde in Landschaftsschutzgebieten im Uferbereich stehender oder fließender Gewässer unangeleint laufen zu lassen. Der beschriebene Konflikt deckt sich allerdings mit seinen Beobachtungen vor Ort. Grundsätzlich wird es nicht möglich sein, auf der Hundefreilauffläche abgeleinte Hunde ohne weiteres zu hindern, in den Teich zu springen, es sei denn, man würde das Gebiet entsprechend abzäunen oder die Hundefreilauffläche verlegen. Insoweit sei der Platz für eine Hundefreilauffläche eher unglücklich gewählt. Herr Bezirksbürgermeister Fuchs hinterfragt, inwieweit in der näheren Umgebung überhaupt die Möglichkeit besteht, eine alternative Hundefreilauffläche auszuweisen. Herr Handt sagt eine erneute Prüfung zu. Herr Hermkes berichtet, dass er häufiger beobachtet, dass sich Hundebesitzer nicht an die geltenden Vorschriften halten und möchte wissen, wie die Stadt uneinsichtige Hundebesitzer bei Verstößen maßregeln kann. Herr Oster erklärt, dass Kontrollen durch den Bezirksordnungsdienst erfolgen, aber aufgrund der personellen Situation auch Prioritäten gesetzt werden müssen. Deswegen erfolgen die Hundekontrollen schwerpunktmäßig im Bereich der Kinderspielplätze und Grünflächen, die direkt an Spielflächen angrenzen. Die Kontrolle von Hundefreilaufflächen kann deswegen nicht vorrangig vorgenommen werden können.

Die Verwaltung soll die Angelegenheit erneut prüfen. Herr Fuchs merkt in diesem Zusammenhang an, dass, wenn gesetzliche Vorschriften eindeutig gegen die Ausweitung der Hundefreilauffläche sprechen, nach seiner Ansicht auch keine Beschlussvorlage gefertigt werden müsste. 

Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird vertagt.

Kommentar:

Ich bin der Meinung, eine Ausweitung der Hundefreilauffläche ist sinnvoll und richtig. Denn durch die Lage der Freilauffläche ist es faktisch unmöglich, die Nutzung der vor dem Gänseteich gelegenen Freifläche zu vermeiden. Auch die Lage des Sees innerhalb einer der meistgenutzten Naherholungsfläche im rechtsrheinischen Köln ist meiner Meinung nach, mit dem Anspruch des Landschaftsschutzes nur bedingt kompatibel. Neben dem Aspekt des Landschaftsschutzes ist aber auch der Aspekt des Tierschutzes zu berücksichtigen.

Eine konsequente Umsetzung des Landschaftsschutzes hätte, konsequenter Weise eine Sperrung des Gesamtgebietes und damit einen erheblichen Verlust an Lebensqualität für die Kölnerinnen und Kölner zur Folge. Eine Erweiterung der Fläche um die angeregte Wiese am See würde nicht nur ein Ernstnehmen der Anliegen eines großen Teils der Kölnerinnen und Kölner, sondern auch eine Respektierung des Tierschutzes bedeuten.

8.1.3 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen 

An der Walkmühle in Dünnwald AN/1626/2011

Antragstext:

Die BV-Mülheim bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Umkehrung der Fahrtrichtung, also Einfahrt Leuchterstraße statt wie bisher Dünnwalder-Mauspfad, mit geringen Kosten und zeitnah durchgeführt werden kann.

Begründung

Die nur für Anlieger freigegebene Straße wird oft als Schleichweg zur Odenthaler Straße in Richtung Schildgen genutzt. Die Einmündung ist so gestaltet, dass die aus Süden kommenden Fahrzeuge oft mit überhöhter Geschwindigkeit (Tempo 30 ist vorgeschrieben) einmünden. Radfahrer, die die Straße An der Walkmühle in Gegenrichtung benutzen, sind dort gefährdet. Ein weiterer Vorteil wäre, dass der durch die Steigung erforderliche Winterdienst entfallen könnte. Dadurch werden Kosten gespart. Die Nutzung als Schleichweg aus Richtung Schildgen ist nicht zu erwarten, da dies zweimaliges Linksabbiegen mit Wartezeiten bedeuten würde.

Beschluss:

Die BV-Mülheim bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Umkehrung der Fahrtrichtung, also Einfahrt Leuchterstraße statt wie bisher Dünnwalder-Mauspfad, mit geringen Kosten und zeitnah durchgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich bin der Meinung, dass es zu einer Umkehr des Schleichverkehrs am Morgen und am Abend kommen wird und daher die Belästigung der Bevölkerung nicht reduziert werden kann. Auch die Erreichbarkeit der Siedlung halte ich für schwieriger. Trotzdem trage ich den Beschluss mit, da er die jetzige Situation nicht verschlimmern wird.

8.1.4 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen 

Höhenfelder Mauspfad / Kalkweg AN/1627/2011

Antragstext:

Die Bv-Mülheim fordert an der genannten Kreuzung die Einrichtung eines Kreisels anstatt der Sanierung der Ampelanlage.

Begründung:

Die Einrichtung eines Kreisels ist an dieser Kreuzung sinnvoll, vermeidet unnötige Wartezeiten und senkt die Geschwindigkeiten im Kreuzungsbereich.  Bei der Planung soll darauf geachtet werden, dass der Zugang/die Zufahrt zum Wildpark erhalten bleibt und wenig Eingriff in die Natur stattfindet. 

Diskussionsverlauf:

Herr Seldschopf bittet um Ergänzung des Beschlusstextes.

Geänderter Beschluss:

Die BV-Mülheim fordert an der genannten Kreuzung im Rahmen der Prioritätenliste die Einrichtung eines Kreisels anstatt der Sanierung der Ampelanlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Dieser Beschluss findet meine volle Zustimmung und sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden.

8.1.5 gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis90/DieGrünen  SPD-Fraktion Bebauungsplan Jakob-Brock-Weg-nördliche Sigwinstr., hier Fußweg- Radverbindung zum Geschäftszentrum „Im Weidenbruch“ AN/1628/2011

Antragstext

Die BV-Mülheim beschließt erneut den Bau des Weges

Begründung:

Die im Bebauungsplan (vor ca. 10Jahren!!) vorgesehene fußläufige Verbindung zum Geschäftszentrum ist bis heute nicht verwirklicht. 

Beschluss:

Die BV-Mülheim beschließt erneut den Bau des Weges.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Überlegungen und Pläne zu diesem Weg gibt es schon seit 25 Jahren. Erste Anträge zu diesem Projekt stammen noch von meiner Vorvorgängerin Karin Menke. Die Dringlichkeit nimmt aber mit zunehmender Bebauung zwischen „Im Weidenbruch“ und „Sigwinstr.“ stetig zu.

10.1.5 Festlegung des Standortes für einen Fahrgastunterstand mit Werbung der Fa. JCDecaux Deutschland GmbH auf der Sigwinstraße 3636/2011

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim legt den Standort für einen Fahrgastunterstand mit Werbung der Firma JCDecaux GmbH an der Haltestelle „Eddaweg“ auf der Sigwinstraße vor Haus Nr. 21 entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan fest.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich finde es gut dass diese Haltestelle endlich so gestaltet wird, wie ich es bereits im Rahmen der Sitzung vom Juli 2010 angeregt habe.


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 17 Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 27 Juni 2011

8.1.2  gemeinsamer Antrag  Fraktion Bündnis90/DieGrünen  SPD-Fraktion Honschaftsstr. AN/1188/2011 

Beschlussvorlage:

Die BV-Mülheim beschließt die Einrichtung von  Schutzstreifen auf der Honschaftsstr. zwischen Sigwinstr./Am Springborn und Piccoloministr. Hierbei soll auch geprüft werden, ob der Fußweg auf der westlichen Seite (Richtung Holweide) zum Radweg umgewidmet werden kann, so dass nur noch auf der östlichen Seite (Richtung Höhenhaus) ein Schutzstreifen zu markieren wäre.

Begründung:

Auf der Honschaftstr. werden im genannten Bereich höhere Geschwindigkeiten gefahren. Außerdem ist die Verkehrsdichte in den Stoßzeiten erheblich gestiegen, so dass es dort zunehmend gefährlich für den Radverkehr wird. Die Verbindung Höhenhaus-Holweide wird auch häufig von Schulkindern auf dem Rad genutzt.

Beschluss:

Die BV Mülheim beschließt die Einrichtung von Schutzstreifen auf der Honschaftsstr. zwischen Sigwinstr./Am Springborn und Piccoloministr. Hierbei soll auch geprüft werden, ob der Fußweg auf der westlichen Seite (Richtung Holweide) zum Radweg umgewidmet werden kann, so dass nur noch auf der östlichen Seite (Richtung Höhenhaus) ein Schutzstreifen zu markieren wäre. 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich halte die Markierung eines Schutzstreifens für eine gute Idee und unterstütze sie daher. Die Umwidmung des Fußgängerweges halte ich für problematisch, da die Fußgänger, um sich nicht zu gefährden, dann gezwungen wären ggf. die Straßenseite zu wechseln. Auch für den übrigen Verkehr würde eine unübersichtlichere Situation entstehen als bei beidseitigen Fahrradschutzstreifen.

8.1.3  gemeinsamer Antrag  Fraktion Bündnis90/DieGrünen  SPD-Fraktion

Im Weidenbruch - Sicherstellung Tempo 50 AN/1189/2011

Beschlussvorlage:

Die BV-Mülheim beschließt, für die  Straße „Im Weidenbruch“ im Bereich der Einmündungen  Jungbornweg/Thymianweg und Fixheider Weg/Bernburger Weg Maßnahmen zur Sicherstellung von Tempo 50. Die Verwaltung wird aufgefordert, mögliche Maßnahmen zeitnah vorzustellen und der BV zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Im Bereich der Unterführung werden höhere Geschwindigkeiten gefahren. Das ist an sich unproblematisch. Allerdings werden diese höheren Geschwindigkeiten auch noch an den Einmündungen beibehalten. In der letzten Zeit kam es dort zu mehreren schweren Unfällen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.

Beschluss:

Die BV-Mülheim beschließt, für die Straße „Im Weidenbruch“ im Bereich der Einmündungen Jungbornweg/Thymianweg und Fixheider Weg/Bernburger Weg Maßnahmen zur Sicherstellung von Tempo 50. Die Verwaltung wird aufgefordert, mögliche Maßnahmen zeitnah vorzustellen und der BV zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich hoffe das die Vorstellung der Maßnahmen schnell geschieht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer wirklichen Verbesserung der Situation führen.
 


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 28 März 2011

7.1.2 Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 15.11.2010 

Lärmbelästigung der Bewohner Höhenhauses durch erhöhtes Verkehrsaufkommen der DB 0691/2011

Antworttext der Verwaltung:

Allgemeiner Sachstand der Deutschen Bahn AG:

„Das Eisenbahnbundesamt Bonn hat sich mit einer Auflage an die Deutsche Bahn AG gewendet. Darin wird neben dem Bahnübergangsposten und der Schließmeldung je eine Kamera am Bahnübergang und eine Monitoranlage beim Fahrdienstleiter gefordert. Dieses Verfahren erhöht die Sicherheit.

Diese zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung; die erforderlichen Kameras wurden installiert, die Monitore bei den Fahrdienstleitern werden gerade aufgebaut. Wir gehen davon aus, dass die technischen Arbeiten bis zum Ende der 10. Kalenderwoche ausgeführt sind und planen die Wiederaufnahme des Betriebes für Montag, den 14.03.2011.

Durch die Installation der Kameras müssen die Züge nicht auf Null gebremst werden und passieren den Bahnübergang mit normaler Geschwindigkeit. Die langen Schließzeiten der Schranken werden damit etwas reduziert und die Sicherheit durch die doppelte Kontrolle erhöht.“

Anfrage aus der Sitzung des Verkehrsausschusses:

RM dos Santos Herrmann bittet um Mitteilung, ob und wann der Übergang sicherer gestaltet werde.

Antwort der Deutschen Bahn AG:

Die Inbetriebnahme der neuen Bahnübergangssicherungsanlage ist nach derzeitigem Planungsstand für den 08.05.2011 vorgesehen. 

Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim:

Die Unfallhäufigkeit und die Anzahl der kritischen Situationen, insbesondere an den Wochenenden, an den Bahnübergängen in Höhenhaus werfen folgenden Fragen auf:

Frage 1:

Wird der Bahnverkehr auch weiterhin am Wochenende aufrecht erhalten?

Antwort der Deutschen Bahn AG:

Das Betriebsprogramm wird wie bisher an allen Tagen durchgeführt.

Frage 2:

Gibt es weitere ähnlich Vorfälle im Stadtbezirk Mülheim?

Antwort der Deutschen Bahn AG:

Die betroffenen Bahnübergänge sind der Bahnübergang Wupperweg und Mülheimer Ring.

Frage 3:

Welche Maßnahmen können ergänzend zu den, von der DB beauftragten Sicherheitsposten, ergriffen werden?

Antwort der Deutschen Bahn AG:

Wie oben beschrieben werden Kameras und Monitore installiert um die Sicherheit zu erhöhen.

Frage 4:

Wie werden seitens der Verwaltung die Arbeits- und Hygienebedingungen der Sicherheitsposten eingeschätzt und überwacht?

Antwort der Verwaltung:

Eine Einschätzung bzw. Überwachung der Arbeits- und Hygienebedingungen der Sicherheitsposten wird von der Verwaltung nicht durchgeführt. Sollten in dieser Hinsicht Probleme bestehen sind diese von der DB AG eigenverantwortlich abzustellen. Die Verwaltung wird die DB AG aber auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen.

Frage 5:

Wann sollen die Maßnahmen der DB endgültig abgeschlossen sein?

Antwort der Deutschen Bahn AG:

Die Inbetriebnahme der neuen Bahnübergangssicherungsanlage ist nach derzeitigem Planungsstand für den 08.05.2011 vorgesehen.

Kommentar:

Ich werde die Umsetzung der Maßnahmen genau verfolgen und hoffe das in Zukunft die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden kann.

10.1.1 Namensgebung der GGS Peter-Petersen-Schule, Am Rosenmaar 3 ,

Köln-Höhenhaus

0840/2011

Antragstext:

Den Text des Antrages der Schule auf Namensänderung finden sie auf der Homepage der Stadt Köln als PDF-Datei.

Beschluss:

Die GGS Peter-Petersen-Schule wird in „Rosenmaarschule“ umbenannt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen Frau Wolter 

Kommentar:

Trotz der jetzt zu Tage getretenen Probleme mit dem Leben des Peter Petersen halte ich die Arbeit der Schule für eine der wichtigsten im Köln. Insbesondere der Ansatz des gemeinschaftlichen Unterrichts findet meine vollste Unterstützung.

 


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21 Februar 2011

7.1.2 Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 15.11.2010 

Lärmbelästigung der Bewohner Höhenhauses durch erhöhtes Verkehrsaufkommen der DB 0691/2011

Antworttext der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Fragen der SPD-Fraktion in der Mülheimer Bezirksvertretung können wir Ihnen

folgendes mitteilen:

zu 1.:

Durchschnittlich verkehren im Jahre 2010 auf der Bahnstrecke durch Köln-Höhenhaus am Tage (06-22 Uhr) 82 Güterzüge und in der Nacht (22-06 Uhr) 55 Güterzüge. Der Schienengüterverkehr kann starke wochentägliche und saisonale Schwankungen aufweisen.

zu 2.:

Abgesehen von den genannten Schwankungen hat es seit 2009 keine Veränderung der durchschnittlichen Verkehrsbelastung gegeben. Die Lärmsanierungsmaßnahmen wurden nach der zum Zeitpunkt der Planung geltenden Verkehrsprognose des Bundesverkehrswegeplanes dimensioniert und sind damit als nachhaltig ausreichend im Sinne der Lärmsanierung anzusehen.

zu 3.:

 Die Schallbelastung der einzelnen Gebäude wurde im Schalltechnischen Gutachten sowohl ohne als auch mit Schallschutzwand ermittelt. Das Schalltechnische Gutachten wurde wie bei der Lärmsanierung üblich den Vertretern der Stadt Köln vorgestellt und die Maßnahmen vom Eisenbahnbundesamt bestätigt.

Um Ihnen die gewünschten Informationen hinsichtlich der Wirkung der errichteten Schallschutzwände in Köln-Höhenhaus zu veranschaulichen, habe ich aus der schalltechnischen Untersuchung beispielhaft für den Bereich der Straßen Am Kiefernwald / Birkenacker auf der Westseite und der Honschaftsstraße auf der Ostseite der Bahnanlagen, die Veränderungen nach Bau der Schallschutzwände (siehe. Anlage Seite 14) beigefügt.

Demnach haben wir für diesen Bereich eine mittlere Pegelabsenkung durch die Wände (1 - 3) von ca. 5 dB(A) Infolge dessen kann es nicht lauter geworden sein, da selbst bei einer rein theoretischen Verdoppelung der Zugzahlen, nur eine Zunahme der Emissionen von 3dB(A) erfolgen kann. Dieser Wert entspricht der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs und wird als Veränderung der Lautstärke wahrgenommen.

zu 4.:

Güterzüge erreichen fahrzeugseitig Höchstgeschwindigkeiten von 90 bis 120 km/h. Die zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit im Bereich Höhenhaus beträgt 110 km/h. In die Schallberechnung geht jeweils die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit ein, auch wenn diese nicht von allen Zügen erreicht wird.

Herr Stahl bemängelt die Qualität der Beantwortung durch die DB. Insgesamt sei auf seine Fragen nur unzureichend eingegangen worden, so werde beispielsweise die Lärmbelastung für Wege genannt, die max. 50 m von Schallschutzwand entfernt liegen. In diesem Bereich kann die Schallschutzwand ihre Wirkung entfalten, den von ihm problematisierten Bereich von bis zu 300 m Entfernung werde jedoch ausgeklammert, wobei gerade in dieser Distanz eine Zunahme der Lärmbelastung in erheblichen Maße zu verzeichnen sei.

Kommentar:

Meinen Fragen während der BV ist hinzuzufügen, dass ich das Thema nicht aus den Augen verlieren werde und mich über Informationen zu den Belastungen freue.


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 13. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 31 Januar 2011

2.2 Neugestaltung der Kreuzung Sigwinstraße - Veilchenweg - Torringer Weg in Köln-Höhenhaus (Az. 02-1600-54/10) 4806/2010

Antragstext

Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen:

Der Petent regt eine Querungshilfe für Fußgänger im Kreuzungsbereich Sigwinstraße/Torringer Weg/Veilchenweg an.

Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Anlage einer Querungshilfe für Fußgänger auf der Sigwinstraße im Kreuzungsbereich Sigwinstraße/Torringer Weg/Veilchenweg aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.02.2008 bereits geprüft. 

Die Anlage einer Querungshilfe sollte circa 15 m östlich der Straße Veilchenweg erfolgen, weil nach Beobachtungen Fußgängerquerungen in diesem Bereich noch in gewissem Rahmen gehäuft auftreten. Gleichzeitig ergab sich, dass dies - insbesondere aufgrund der vorhandenen privaten Grundstückszufahrten - die einzige mögliche Stelle zwischen Veilchenweg und Schneeglöckchenweg war.

Der für die Anlage der Querungshilfe notwendige Umbau des Gehwegbereiches wurde bereits im Rahmen der durchgeführten Fahrbahnsanierung Sigwinstraße (2009) realisiert. Die im Anschluss an die Sanierung aufgetragene Markierung sollte nicht als provisorische Querungshilfe dienen, sondern lediglich die Umfahrung der geplanten baulichen Querungshilfe erleichtern. 

Nach Ausführung der Markierung stellte sich jedoch heraus, dass die Anlieferung der vor Ort befindlichen Bäckerei mit großen Liefer- und Silofahrzeugen der Ausführung einer Querungshilfe entgegensteht. Bei vorhandener Querungshilfe wäre das Vorbeifahren eines Gelenkbusses der auf der Sigwinstraße verkehrenden Buslinie 155 der KVB-AG an haltenden Lieferfahrzeugen nicht mehr möglich. Daraufhin wurden Zählungen veranlasst, um alternativ die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu prüfen. Die Zählungen haben jedoch ergeben, dass die Anzahl der Fußgängerquerungen deutlich unter den erforderlichen Mindestzahlen liegt und somit die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht möglich ist. 

Der vom Antragsteller beschriebene Unfall ist tragisch und zu bedauern, aber nicht auf hohe bzw. überhöhte Geschwindigkeiten von Fahrzeugen auf der Sigwinstraße zurückzuführen, sondern (vermutlich) auf die Unachtsamkeit des aus dem Veilchenweg in die Sigwinstraße einbiegenden Fahrers. Die Frage, ob eine Querungshilfe den Unfall verhindert hätte, ist rein hypothetischer Natur und kann nicht beantwortet werden. 

Im April 2010 wurde seitens der Polizei gemeldet, dass seit 2005 bis zu diesem Zeitpunkt keine Unfälle mit Fußgängern im Bereich der Sigwinstraße erfasst wurden. 

Nach umfangreicher Prüfung muss festgestellt werden, dass die Anlage einer Querungshilfe nicht möglich und eines Fußgängerüberweges nicht erforderlich ist.

Ein Vertreter der Antragssteller führt die Hintergründe für den aus ihrer Sicht dringenden Handlungsbedarf im beschriebenen Kreuzungsbereich aus. Herr Wrobel sagt zu, verwaltungsintern eine sinnvolle Lösungsalternative zu überdenken; diese könne sich aber nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen bewegen. Zudem soll ein Ortstermin unter Beteiligung der Petenten erfolgen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung bedankt sich bei den Petenten für ihre Anregung. Aufgrund der von der Verwaltung erfolgten Prüfung und des dargestellten Ergebnisses wird die Neugestaltung des Kreuzungsbereichs allerdings abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich stimme mit den Forderungen des Antrags voll zu. Wenn es sich dabei nicht um einen Fußgängerüberweg handelt kann sollte es doch zu einer sicheren Querungsmöglichkeit kommen.

7.2.1  Anfrage der SPD-Fraktion

Gefährdung der Bewohner Höhenhauses durch die Baumaßnahmen der DB AN/0145/2011 

Antragstext:

Die Unfallhäufigkeit und die Anzahl der kritischen Situationen, insbesondere an Wochenenden, an den Bahnübergängen in Höhenhaus werfen folgende Fragen auf.

1.   Wird der Bahnverkehr auch weiterhin am Wochenende aufrechterhalten?

2.   Gibt es weitere ähnliche Vorfälle im Stadtbezirk Mühlheim?

3.   Welche Maßnahmen können ergänzend zu den, von der DB beauftragten Sicherungsposten, ergriffen werden.

4.   Wie werden Seitens der Verwaltung die Arbeits- Hygienebedingungen der Sicherungsposten eingeschätzt und überwacht.

5.   Wann sollen die Maßnahmen der DB spätestens abgeschlossen sein

Begründung:

Seit Anfang Dezember ist es zu mehrfachen Gefährdungen und Unregelmäßigkeiten an den DB Übergängen in Höhenhaus gekommen. (siehe Presseberichte)

Antwort der Verwaltung:

Eine Beantwortung der Verwaltung liegt noch nicht vor.

Herr Stahl schildert die Zustände in Höhenhaus und kritisiert die unkoordinierte Vorgehensweise seitens der Stadt und DB. Zur weiteren Abstimmung fordert Herr Stahl die Einrichtung eines runden Tisches.

Herr Wrobel schlägt vor, zunächst einen Ortstermin durchzuführen. 

Kommentar:

Ich hoffe, dass es bei dem Ortstermin zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung kommen wird und erwarte eine kurzfristige Terminierung der Ortsbegehung.

8.2.1  gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/ DieGrünen

Erhebung von Anliegerkosten bei Straßen- und Kanalsanierungen AN/2340/2010 

Antwort der Verwaltung

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen und die SPD-Fraktion bitten in einem gemeinsamen Antrag um Prüfung, ob es über die Einräumung von Zahlungserleichterungen hinaus alternative Finanzierungsmodelle für Straßen- und Kanalsanierungen gibt. Insbesondere wird um Klärung gebeten, ob in anderen Teilen von Deutschland praktizierte Modelle (Erhebung von wiederkehrenden – jährlichen – Beiträgen oder Verzicht auf die Beitragserhebung) auch in Köln anwendbar sind.

Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist landesrechtlich in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen (KAG) geregelt. Diese legen in unterschiedlicher Weise fest, ob und wie Beiträge erhoben werden. Dies betrifft insbesondere die Festlegung, ob eine Beitragserhebung für einzelne Maßnahmen erfolgt oder ob jährliche wiederkehrende Beiträge erhoben werden und die Frage, ob eine Pflicht zur Beitragerhebung besteht oder ob dies im Ermessen der Gemeinden steht.

In Nordrhein-Westfalen liegt die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen in § 8 KAG NRW. Dieser sieht die Einzelabrechnung beitragsfähiger Maßnahmen gegenüber den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der von der jeweiligen Anlage erschlossenen Grundstücke vor. Ob Beiträge erhoben werden, steht nach der ständigen Rechtsprechung des für dieses Rechtsgebiet letztinstanzlich zuständigen Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster regelmäßig nicht im Ermessen der Gemeinde, sondern es besteht – von besonderen, atypischen Einzelfällen abgesehen - eine Beitragserhebungspflicht, die notfalls im Wege der Kommunalaufsicht durchgesetzt werden kann (z. B. OVG Münster, Urteile vom 23.07.1991, 15 A 1100/90 und vom 19.03.2002, 15 A 4043/00).

Aufgrund der dies ausschließenden landesgesetzlichen Regelung kommen daher weder die Erhebung von jährlichen Beiträgen noch ein Verzicht auf die Beitragerhebung in Betracht. Nachgewiesenen individuellen Härten kann damit nur gemäß § 12 KAG NRW i. V. m. der Abgabenordnung durch Einräumung einer Zahlungserleichterung oder in besonderen Fällen durch einen Beitragserlass begegnet werden. Abweichende Verfahrensweisen in anderen Bundesländern beruhen auf den dortige anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen und können unter der geltenden Rechtslage in Köln nicht angewandt werden.

Herr Seldschopf kündigt an, sich an Landespolitiker wenden zu wollen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Fachverwaltung zu prüfen, ob es – über die bekannten Modelle Ratenzahlung/Stundung hinaus- alternative Finanzierungsmodelle zu Anliegerbeiträgen bspw. bei Straßen- und Kanalsanierungen gibt, die die betroffenen Anlieger geringer belastet. Zu klären ist u.a., inwieweit andere in Deutschland praktizierte Modelle in Köln anwendbar sind.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Dieser Punkt ist immer wieder Grund zu Diskussionen. Da es auch hier um die finanzielle Belastung der Anwohner geht, interessiert mich das Ergebnis der Verwaltung insbesondere auf die Situation im Donauweg

8.2.5  Antrag der SPD-Fraktion

Antragstext

Die zuständigen Verwaltungen werden gebeten zu begründen, warum es im rechtsrheinischen Köln, anders als allgemein üblich, keinen im Revier ansässigen Revierförster gibt. Weiterhin soll die Verwaltung Stellung dazu nehmen wie die Einrichtung des Wohn- und Dienstsitz eines Revierförsters in das zurzeit ungenutzte, letzte Forsthaus der Stadt Köln auf dem Gelände des Gutes Leidenhausen realisiert werden kann, damit zukünftig wieder ein Revierförster seinen Dienstsitz im rechtsrheinischen Köln hat.

Begründung:

Das rechtsrheinische Kölner Forstrevier wird anders als allgemein in Deutschland üblich nicht durch den Förster betreut, dessen Dienstsitz innerhalb der Reviergrenzen liegt. Der rechtsrheinische Revierförster wohnt außerhalb der Stadtgrenzen, so dass es zu verschiedenen Revierteilen z.B. im Winter zu Anfahrtzeiten von 90 Minuten und mehr kommen kann. Durch eine Ansiedlung des Försters innerhalb der Reviergrenzen würden die Reaktionszeiten deutlich herabgesetzt und eine Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung und des Straßenverkehrs bei witterungsbedingten Gefahren (Sturmschäden, Schneebruch, Überschwemmungen, Unterspülungen) erreicht.

Da das bisherige Forsthaus an der Lützeratstraße verkauft wurde und die dort vorhandenen Diensträume im Rahmen der Organisationsreform 2005 aufgegeben wurden, stellt Gut Leidenhausen als südlicher Forstbetriebshof einen idealen Standort da. Durch seine zentrale Lage mitten im Gesamtrevier „Köln Rechtsrheinisch“ (Im Norden bis Leverkusen im Süden bis hinter Zündorf, im Westen bis zum Rhein und im Osten bis an die Stadtgrenze Bergisch Gladbach) stellt Gut Leidenhausen die ideale Ausgangslage zur Erfüllung der Aufgaben eines Revierförsters da. Neben Büros, Schulungs- und Veranstaltungsräumen gibt darüber hinaus die Möglichkeit der Einrichtung einer Dienstwohnung.

Die Notwendigkeit einer schnellen Anwesenheit des Försters in Revier hat der Wintereinbrunch zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel 2010/2011 nur einmal mehr unter Beweis gestellt. Auch der mehrfache Einsatz bei marodierenden Wildschweinen ist ein weiterer Grund für eine schnelle Einrichtung eines Dienstsitzes innerhalb des Reviers. Durch die Einrichtung eines Dienstsitzes auf dem Gelände des Gutes wäre auch eine 24-stündige Erreichbarkeit in Notfällen z.B. bei Wildunfällen, Windbruch oder Waldbränden, auch eine schnelle Anfahrt zu den Einsatzorten realisierbar.

Die Überwachung der Wildgehege Dünnwald und Brück, der Naherholungsschwerpunkte Seen (Höhenfelder See, Von- Diergart- See und Gänseweier) und des Naherholungsgebietes Leidenhausen mit Naturspielplatz und Wildgehege werden deutlich verbessert und erleichtert, ebenso wird durch die so mögliche häufigere Bestreifung des Reviers auch eine bessere Sicherung der Waldflächen, der forstlichen Einrichtungen und Naherholungsmöglichten gewährleistet.

Alle forstwirtschaftlichen Maschinen für den Südteil des Reviers sind auf dem Gelände des Guts untergebracht, die Waldarbeiter erhalten hier ihre Anweisungen und beginnen die Arbeit hier. Durch die direkte Präsenz des Verantwortlichen auf dem Forstbetriebshof ist eine optimale Einsatzplanung aufgrund der aktuellen Wetterlage und überraschender Notwendigkeiten direkt umsetzbar. Gleichzeitig wird eine weitere Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geschaffen.

Der Betriebshof Dünnwald im Nordteil des Reviers ist von hier aus gut zu erreichen und bleibt weiterhin als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger erhalten, da die Sprechstunden durch einen Forstwirtschaftsmeister in gewohnter Weise fortgeführt werden können.

Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger bedingt zusätzliche Termine und eine flexible Zeiteinteilung des Förstern, der ebenfalls einen großen Teil seiner Freizeit für die Koordination und Durchführung der Projekte (Pflanzungen und Arbeitseinsätze der Jugendfeuerwehr und der Pfadfinderstämme im rechtsrheinischen Wald) einbringt. Die dauerhafte Präsenz des Försters in direkter Nachbarschaft mit Jagd- und Naturschutzverbänden, dem Haus des Waldes und der Greifvogelschutzstation ist in Leidenhausen besonders als zweckdienlicher Vorteil zu nennen, da so auch kurze Wege zu kompetenten Partnern des Naturschutzes möglich und realisierbar sind.

In diesem Zusammenhang wäre eine Ansiedlung des Forstamtes mit seinem zuständigen Revierförsters besonders wünschenswert und eine logische Standortbündelung der mit dem Naturschutz betrauten Ämtern und Institutionen.

Einrichten eines Dienstsitzes für den Revierförster Köln rechtsrheinisch

auf dem Gelände des Gutes Leidenhausen zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevölkerung und Verkehr AN/0149/2011 

Herr Stahl bemängelt, dass dem für das rechtsrheinische Forstrevier zuständigen Revierförster kein reviernaher Wohn- und Dienstsitz gestellt wird. Dies führt dazu, dass in Situationen, die zur Gefahrenabwehr ein schnelles Eingreifen des Revierförsters zwingend erfordern, wie beispielsweise infolge der vergangenen starken Schneefälle, dieser zunächst von seinem jetzigen Wohnsitz außerhalb der Kölner Stadtgrenze anreisen musste. Insgesamt ist eine Präsenz des Revierförsters sowohl für den reibungslosen Arbeitsablauf im Revier als auch zur nachhaltigen Wahrnehmung der Ansprechpartnerfunktion unbedingt wünschenswert. 

Beschluss: 

Die zuständigen Verwaltungen werden gebeten zu begründen, warum es im rechts-rheinischen Köln, anders als allgemein üblich, keinen im Revier ansässigen Revierförster gibt. Weiterhin soll die Verwaltung Stellung dazu nehmen wie die Einrichtung des Wohn- und Dienstsitz eines Revierförsters in das zurzeit ungenutzte, letzte Forsthaus der Stadt Köln auf dem Gelände des Gutes Leidenhausen realisiert werden kann, damit auch zukünftig wieder ein Revierförster seinen Dienst- und Wohnsitz im rechtsrheinischen Köln hat.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich hoffe das die unzufrieden stellend Situation sich im Laufe dieses Jahres zum positiven ändert und die Probleme des letzten Winters (z.B. unpassierbare Straße nach Sturm und Schnee) im kommenden Winter der Vergangenheit angehören werden.


Hinweis: In den restlichen Sitzungen des Jahres wurden (leider) keine für Höhenhaus relevanten Themen behandelt, so dass über diese hier nicht berichtet wird.


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 8. März 2010

7.2.2    Anfrage der SPD-Fraktion in der letzten BV:
Verkehrssicherheit Sigwinstraße

AN/0334/2010

Eine Beantwortung der Verwaltung liegt noch nicht vor.

8.1.3    Antrag der SPD-Fraktion:
Erhöhung des Bürgersteigs an der Haltestelle "Am Eddaweg"

AN/0333/2010

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten der Erhöhung des Bürgersteiges der Haltestelle „Am Eddaweg“ zur prüfen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Kommentar:

Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern danken, die diese Anregung gegeben haben, und hoffe auf ein positives Prüfergebnis.

9.2.2    Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
"Südlich Arnsberger Straße" in Köln-Buchheim

4019/2009

Herr Lünenbach weist darauf hin, dass die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beratende Frage der Zweckbestimmung „Schule“ nicht zum ersten Mal Thema in der BV ist. Es sei festzustellen, dass der Bedarf für weitere Angebote an weiterführenden Schulen für den Stadtbezirk Mülheim nicht gegeben ist. Dies werde von den Schulleitungen der umliegenden Gymnasien und des Erich-Gutenberg-Berufkollegs bestätigt. Es handelt sich bei der Erweiterung des Privatgymnasiums nicht um die Schaffung eines ergänzenden Angebotes, sondern vielmehr einer Konkurrenzsituation zu den städtischen Gymnasien. Aus diesem Grunde erfolgte nach seiner Kenntnis auch keine Mitzeichnung der entsprechenden Passagen zur „Erweiterung des Gymnasiums Dialog“ in der „Beschlussvorlage über die zukünftige Nutzung der Platzfläche südlich der Arnsberger Straße in Köln-Buchheim, TOP 9.2.7 der Sitzung der BV Mülheim am 22.06.2009“ durch das Schuldezernat. Insbesondere wurde nach der Vorstellung der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs im interfraktionellen Gespräch durch das Stadtplanungsamt deutlich, dass die geplante Bebauung viel zu massiv, überdimensioniert und städtebaulich auf diesem Grundstück nicht zu vertreten ist. Insgesamt ist vor dem Hintergrund der Grundstücksfläche und der voluminösen Hochbauten eine Freiflächengestaltung kaum möglich. So ist nicht erkennbar, wo die Schulhoffläche für ca. 730 Schüler und der ruhende Verkehr innerhalb des Wettbewerbsgebietes untergebracht werden sollen. Zumal nach Behauptung des Schulträgers zahlreiche Schüler aus dem Umland (Bergischen etc.) anreisen und z.B. die Theaterräume außerschulisch als Versammlungsstätte genutzt werden sollen, ist zu erwarten, dass sich der bereits vorhandene Parkdruck in diesem Gebiet weiter verstärkt. Aufgrund der Überfrachtung des Wettbewerbsgebietes sind zudem die Ziele der im Rahmen der „Regionale 2010 – Strunder Bach“ gefassten Beschlüsse nicht umsetzbar. Eine in der Sitzung des Integrationsrates vom 04.11.2008 beschlossene, und auch vom Schuldezernat unterstützte, umfassende Prüfung geeigneter anderer Örtlichkeiten und von Standortalternativen, z.B. in der Innenstadt und im linksrheinischen Köln, an denen das dortige schulische Angebot im Sinne des Schulkonzeptes bereichert und ergänzt werden könnte, sei bis heute seitens der Verwaltung nicht erfolgt.

Die beiden Punkte des Änderungsantrags der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis90/DieGrünen werden von Herrn Lünenbach im Einzelnen wie folgt begründet:

Begründung zu 1:

In der gesamten Stadt Köln, insbesondere im Stadtbezirk Mülheim, besteht ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Bei einer immer älter werdenden Bevölkerung besteht insbesondere auch ein Bedarf an seniorengerechten Wohnungen. Dieser könnte hier im Zentrum von Buchheim gedeckt werden.

Begründung zu 2:

Die zukünftige Nutzung des Platzes an der Arnsberger Straße ist sowohl politisch als auch in der Bevölkerung äußerst umstritten. (Siehe dazu auch die Pressemitteilung des „Bürger- und Heimatvereins Buchheim e.V.“ vom 18.06.2009). Es wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Buchheim nicht zu vertreten, hier eine Öffentlichkeitsbeteiligung im „beschleunigten Verfahren“ durchzusetzen. Um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für eine Bebauung des ehemaligen Festplatzes zu erhalten, ist eine intensive Diskussion im Rahmen einer öffentlichen Bürgeranhörung erforderlich. 

Herr Dr. Portz führt aus, dass die vorgetragenen Argumente nicht haltbar seien, wenn man sich näher mit dem Konzept beschäftigt habe. In sich sei die vorgetragene Argumentation auch nicht schlüssig, da zwar von einem nicht vorhandenen Bedarf in Mülheim gesprochen werde aber zugleich anerkannt wird, dass Schüler auch aus dem Umland anreisen werden. Nach seiner Ansicht handelt es sich damit um eine Schülerzielgruppe, die die Gymnasien im Stadtbezirk ohnehin nicht besuchen würde. Insoweit könne auch nicht von einer Konkurrenzsituation gesprochen werden. Insgesamt sei festzuhalten, dass eine Überdimensionierung des Baukörpers für das zu bebauende Grundstück nicht gegeben ist. So sei z.B. die Schulhoffläche größer als die des Genoveva-Gymnasiums und es würden mehr Parkplätze errichtet als baurechtlich vorgeschrieben. Es handele sich vielmehr um eine architektonische Aufwertung für das gesamte Gebiet.

Frau Restle bekräftigt die Ausführungen von Herrn Lünenbach und stellt klar, dass die Frage des Bedarfs im Vordergrund stehe und das Areal für eine derart massive Bebauung nicht geeignet ist.

Herr Stahl gibt zu Bedenken, dass zudem die Schülerzahlen in Zukunft sinken und damit auch der Bedarf im Stadtbezirk geringer ausfallen werde.

Herr Krüger begrüßt die Initiative des Schulträgers. Dieses Projekt sei ein gelungenes Beispiel für die immerzu geforderte Bildungsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund und sei es wert, unterstützt zu werden. Zudem bestehe ein großer Bedarf an öffentlich zugänglichen Turnhallen im Stadtbezirk, der durch den Neubau gemildert werden könne.

Herr Dr. Bozay beklagt, dass gerade der interkulturelle Ansatz in deutschen Schulen des gemeinsamen Lernens aller Nationalitäten zu unterstützen sei und nicht die Schaffung selbstethnisierender Schulstrukturen. Außerdem sollten bei derartigen Planungen die Transparenz in der Diskussion und eine entsprechende Bürgerbeteilung sichergestellt sein.

Herr Hübecker führt aus, dass es sich nach seiner Auffassung um ein unterstützungswürdiges Konzept handelt.

Frau Restle stellt klar, dass hier nicht das Konzept an sich diskutiert werden solle, sondern sich die Frage stellt, ob das Grundstück für die vorgestellte Bebauung geeignet ist.

Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt getrennt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Alternative und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/DieGrünen abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Arnsberger Straße im Norden, Frankfurter Straße im Westen und nördlich der KVB-Trasse Köln-Deutz – Köln-Dellbrück (Gemarkung Mülheim Flur 02 Flurstücke 2238, 2239, 2000, 1245, 1772, 1580, 1581, 409/3, 1800, 1832, 1833, 1834, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1842, 2723, 2725 und teilweise 2739, 2726) —Arbeitstitel: "Südlich Arnsberger Straße" in Köln-Buchheim— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf -Zweckbestimmung Schule- festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen CDU und FDP.

Alternative:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse über den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung von Frau Wolter.

Änderungsantrag:

1.          Die Bezirksvertretung Mülheim bestätigt und bekräftigt ihren Beschluss vom 22.06.2009 und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, mit einem Investor Planungsalternativen für eine zukünftige Nutzung des Standorts für Wohnbebauung unter Berücksichtigung von seniorengerechtem Wohnen zu entwickeln.

2.          Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt, unabhängig von der Zweckbestimmung im Bebauungsplan und zukünftigen Nutzung des Grundstücks, ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB bei der Aufstellung des obigen Bebauungsplanes ab. Es ist das übliche Verfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Durchführung einer öffentlichen Bürgeranhörung nach Modell II durchzuführen. Des Weiteren ist eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

zu 1.

Mehrheitlich beschlossen gegen die CDU, FDP und Frau Wolter.

zu 2.:

Mehrheitlich beschlossen gegen CDU, FDP und Enthaltung von Frau Wolter.

Kommentar:

Da mir eine transparente Planung vor Projekten, die so große Teile der Bevölkerung direkt oder indirekt betreffen, wichtig ist, bin ich für eine mögliche frühe und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Da es hier insbesondere um eine Schule geht, ist eine Umweltprüfung schon im Interesse eines geregelten Ablaufes meiner Meinung nach unumgänglich.

Ich möchte hier noch einmal besonders darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Ergänzung des Schulangebots, sondern um eine direkte Konkurrenz zu den bestehenden Gymnasien in Köln-Mühlheim handelt. Daher besteht für diese Schulen bei dem erwarteten Rückgang der Schülerzahlen die direkte Gefahr der Schließung eines Gymnasiums in Mühlheim. Da die Schülerzahlen im gesamten geplanten Einzugsbereich der Privatschule rückläufig sind, ist auch hier mit direkten Einflüssen auf die Schülerzahlen der einzelnen Schulen zu rechnen.

Des Weiteren ist eine Privatschule in meinen Augen eine Einrichtung, in der der Betreiber seine persönlichen Ziele, die nicht immer den gesellschaftlichen oder volkswirtschaftlichen Vorstellungen entsprechen müssen, verfolgt. So wird die Schulungseinrichtung eines Unternehmens oder einer Initiative, die Unterrichtsgestaltung so beeinflussen, dass die eigenen Interessen bestmöglich umgesetzt werden können. Meiner Meinung nach sollten solche Unternehmen oder Privatpersonen überlegen, wie sie sinnvoll die bestehenden Schulen unterstützen können. In diesem Zusammenhang möchte ich dazu auffordern, sich durch aktive Mitarbeit in den Schulgremien und durch Unterstützung der Fördervereine in die schulischen Belange unserer Gesellschaft aktiv einzubringen.


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 3. Mai 2010

7.1.2    Anfrage der SPD-Fraktion an die Bezirksvertretung Mülheim - Steigerung der Sicherheit für die Bewohner "Siedlung Neurath"

0913/2010

Herr Fuchs bittet in diesem Zusammenhang um Terminvereinbarung für ein interfraktionelles Gespräch mit Herrn Zobel (Polizeiinspektion Nordost).

Kommentar

Bei Gesprächen mit Polizei und Ordnungsamt wurde mir mehrfach dargelegt, dass die gefühlte Bedrohung und die wahre Bedrohung unterschiedlich sind. Die Kriminalität in der Siedlung ist nicht höher als in Siedlungen ähnlicher Struktur. Bei ihrer Bestreifung insbesondere mit Zivilbeamten der Siedlung Neurath stellte die Polizei aber fest, dass die Aufmerksamkeit der Anwohner im Vergleich zu früheren Zeiten deutlich geringer ist. Die Beamten wurden nur selten nach ihrer Anwesenheit gefragt und auch die Fahrzeuge wurden nicht als Fremdfahrzeuge wahrgenommen. Ich möchte sie daher bitten, sich mit ihren Nachbarn über Besucher auszutauschen und ein waches Auge für ihre Umgebung zu haben. Denn eine gute Nachbarschaft ist der beste Schutz gegen Einbruch und Diebstahl. Auch unsere Jugendlichen und Kinder profitieren von einer guten Nachbarschaft. Im Falle unbekannter, sich rherum treibender Personen schadet es auch nicht, die Polizei zu informieren.


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 25 Januar 2010

8.1.5    Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen
Vorrangschaltung für die KVB-Linie 4 / AN/0077/2010

Der von mir befürwortete Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, den Vorrang der KVB-Linie 4 an der Einmündung „Im Weidenbruch“/ Berliner Straße zu gewährleisten, wurde zurückgezogen. Die Vorrangschaltung für die Line 4 wurde in der Zwischenzeit bereits realisiert. Die Wartezeit der Straßenbahn an der Ampel wurde auf ein Minimum reduziert.

Kommentar:

Ich begrüße diese Regelung, da so die Fahrzeit deutlich reduziert und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht wird.

9.1.2    Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2010 einschließlich der Finanzplanung bis 2013 und sonstiger Anlagen / 5410/2009

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Entwurf des Haushalts 2010, trotz erheblicher Bedenken zur Kenntnis.

Die Kürzung der bezirksdienlichen Mittel im Bereich Kinder-, Jugend- und Seniorenförderung und der Kürzung der Mittel in den Breichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Sicherheit wird von der Fraktion der SPD abgelehnt. Im Zuge der Haushaltsdiskussion wurde diese Ablehnung klar herausgearbeitet und gegen die Stimmen der CDU-Fraktion in der BV mit Mehrheitsbeschluss angenommen.

Kommentar:

Ich habe in der Diskussion mehrfach auf den hohen Nutzen der Ausgaben für die Kinder- Jugend- und Familienarbeit hingewiesen. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Sicherheit notwendig, denn verschiedener Studien zu folge ist eine „gute Nachbarschaft“ der beste Schutz gegen Verbrechen.

9.1.3    Entwurf des Haushalts für das Jahr 2010
hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel 2010 gem. § 37 Abs. 3 GO NW / 5413/2009

Durch die Stadt Köln wurden dem Bezirk Mühlheim bezirksdienliche Mittel in Höhe von 67.100 € zugewiesen. Gemäß des Einstimmigen Beschlusses der BV sollen die Mittel gemäß der Tabelle eingesetzt werden.

konsumtiver Bereich

Teilergebnis-plan

Bezeichnung

Ansatz 2010

0604

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

32.300,00 EUR

0504

Soziale Hilfen

21.500,00 EUR

0301

Schulträgeraufgaben

0,00 EUR

0801

Sportförderung

8.200,00 EUR

0416

Kulturförderung

5.100,00 EUR

 

Gesamtsumme

67.100,00 EUR

9.1.4    Benennung von zwei Planstraßen im Umlegungsgebiet 370 in Köln-Höhenhaus / 5247/2009

Die vom „Thuleweg“ abgehenden neuen Straßen werden „Frankenforster Straße“ und „Lückerather Straße“ heißen. Diese Straßennamen wurden ohne Diskussion einstimmig beschlossen. 

9.2.3    Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 72509/04
Arbeitstitel: Finnensiedlung in Köln-Höhenhaus /
4576/2009

Zu der von mir unterstützten familiengerechten Bebauung in der „Finnensiedlung“ zwischen Höhscheider Weg und Zeisbuschweg mit der Bebauung am Schaberger Weg, Pattscheider Weg, Wipperfelder Weg, Im Bachfeld und Lippeweg wird der Bebauungsplan nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.

Kommentar:

Ich habe in der Diskussion auf die Notwendigkeit der familiengerechten Erweiterungen hingewiesen und hoffe nun, dass diese Maßname einen gutes Beispiel für die Verknüpfung zwischen Denkmalschutz und den Notwendigkeiten eines modernen Wohnens bietet.

9.2.5    Auflösung der GHS Von-Bodelschwingh-Straße 24, 51061 Köln (Höhenhaus) zum 31.07.2010 / 5344/2009

Um einen geregelten Unterrichtsablauf zu gewährleisten und einen klaren Übergang 2010/11 von den Grundschulen zu gewährleisten beschließt die BV, dem Beschluss der Schulkonferenz über die Auflösung der Schule entsprechend, der Auflösung zuzustimmen.

Kommentar:

Da es sich um den erklärten Willen der Schulkonferenz handelt, habe ich diese Förderung unterstützt. Ich rege aber an, nach Wegen zu suchen, die Nutzung der Gebäude weiterhin als weiterführende Schule zu realisieren, um den Bewohnern in der Siedlung Neurat „Ihre Schule“ zu erhalten.


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim

2.1       Eingabe zur geplanten Fahrbahnsanierung und zur Anlage eines Bürgersteiges entlang des Donauweges (Az.: 02-1600-58/09)

3925/2009

Nachdem der Beschwerdeausschuss die Eingabe der Anwohner an die BV zurückgeleitet hatte, konnte aufgrund der Informationen durch die Anwohner und ihres Einsatzes der Beschluss vom 14.04.2008 zwar nicht aufgehoben, wohl aber im Sinne der Anwohner geändert werden.

Nach dem geänderten Beschluss wird vor Beginn der Baumaßnahmen und Erhebung der Gebühren der Kostenrahmen für jeden Anlieger möglichst genau beziffert und die Zahlungsmodalitäten geklärt. Hierbei sind etwaige Härtefallregelungen und alle Möglichkeiten der Zahlungserleichterung, beispielsweise durch Verlängerung der Zahlungsfrist, zu beachten. Sobald die Kostenerhebung vorliegt, wird der Bezirksvertretung das Ergebnisse vorgestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.

10.3     Bemerkungen zur Niederschrift

Situation Siedlung Von-Ketteler-Straße und Burgenhagenstraße

Die im Rahmen des Protokolls vom 14.11 unter Punkt 9.2.2 „Beschluss über die Aufhebung der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus 2922/2009“ vergessenen Diskussionsergebnisse zur gestiegenen Kriminalität in der Burgenhagenstrasse und den angrenzenden Bereichen sollen ergänzt werden.

Ziel dieser Diskussion am 14.11 war, durch verstärkte Kontakte zu Ordnungsamt und Polizei das Problem einzudämmen.


Bericht über die Höhenhaus berührenden Tagesordnungspunkte der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim (am 19.11.2009)

2.1 Eingabe für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs in einem Bereich des Zeisbuschweges in Köln-Dünnwald (Az.: 02-1600-47/09) 3540/2009

Nachdem ein Vertreter der Anwohner den Fall dargelegt hatte, entwickelte sich eine teils hitzige aber fruchtbare Diskussion mit dem Vertreter der Verwaltung Herrn Wrobel. Das Ergebnis der Diskussion, an dem sich neben Berit Kranz und mir auch einige Vertreter der anderen Fraktionen beteiligten, ergibt folgendes Bild: Nach Durchführung der geplanten und beantragten Geschwindigkeitsmessungen soll die Verwaltung die Umsetzung weiterer Maßnahmen prüfen, z.B. verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilen oder ortsfesten Anlagen bzw. der Installation einer Querungshilfe für Fußgänger.

9.2.2 Beschluss über die Aufhebung der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus 2922/2009

Nach Vorstellung der neuen Konzeption wurde in der Bezirksvertretung beschlossen, den Bebauungsplan für die Umgestaltung der „Siedlung Neurath“ zwischen Von-Ketteler-Straße, südlich der Gemeinschaftshauptschule, südöstlich der Grünfläche bis zur Stadtbahn, entlang der Stadtbahntrasse bis zum REWE, Von-Bodelschwingh-Straße, am Flachsroster Weg, südöstliche und nordöstliche Grenze des Kirchengrundstückes (St. Hedwigskirche) aufzuheben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass für den verbleibenden unbebauten grünen Blockinnenbereich Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes erwirkt werden kann, der dann neu zu beschließen ist.

Zur Kenntnis nimmt die Bezirksvertretung das städtebauliche Konzept, das umgesetzt werden soll, Abriss und Neubau eines Teiles des Siedlungsbereiches südöstlich der Von-Ketteler-Straße (vier Zeilen Geschosswohnungsbau, eine Zeile Reihenhausbebauung).

Im Rahmen der Diskussion wurde auch das Problem der gestiegenen Kriminalität in der Siedlung von mir angesprochen. Den Vertretern der Verwaltung war die Problematik klar und bekannt. Zunächst soll durch verstärkte Kontakte zu Ordnungsamt und Polizei versucht werden, das Problem einzudämmen.

9.2.3 206. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 3279/2009

Auf Grund der Intervention der Anlieger des Donauwegs und des Einsatzes verschiedener Bezirksvertreter ist es gelungen, die Entscheidung der Bezirksvertretung im Sinne der Anwohner zu lenken. Daher ist der Ausbau und die Instandsetzung ausgesetzt bis der Beschwerdeausschuss über das Problem beraten und seine Empfehlung verkündet hat.


Bericht zur konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Mühlheim vom 26.10.2009

Die Sitzung wurde von Karl –Heinz Frebel als Altersvorsitzendem eröffnet und bis zur Wahl der Bezirksbürgermeisters geleitet. Auf Antrag der SPD Fraktion wurde die Anzahl der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen für das Amt des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin einstimmig auf 2 festgelegt.  

Nach der Wahl ergab sich folgendes Bild

Abgegebene Stimmen                                               19
Ungültige Stimmen                                                      0
Enthaltungen                                                              2

Liste 1 (Norbert Fuchs SPD, Andrea Restle Bündnis 90/ Die Grünen)        11 Stimmen

Liste 2 (Christoph Schneider CDU)                                                            6 Stimmen

Damit wurde folgendermaßen gewählt:

Bezirksbürgermeister :      Norbert Fuchs (SPD)
Stellvertreter :                   Christoph Schneider (CDU)
Stellvertreterin:                 Andrea Restle (Bündnis 90/ Die Grünen)

Im Anschluss an die Wahl wurde Norbert Fuchs von Karl Heinz Frebel in sein Amt eingeführt. Der neue Bezirksbürgermeister übernahm danach die Versammlungsleitung, führte seine Stellvertreter und die Mitglieder der BV in die Ämter ein. In einer kurzen Rede skizzierte Norbert Fuchs die Aufgabenschwerpunkte für die neue Wahlperiode. Zum Abschluss der Versammlung dankte Norbert Fuchs dem Bürgeramtsleiter Herrn Mohr und wünschte ihm viel Erfolg für seine neuen Aufgabe im Amt des Oberbürgermeisters.

 

Zu älteren Berichten von Sabine Günther-Brezina (Bezirksvertreterin 2004-2009) und Karin Menke (Bezirksvertreterin bis 2004)