Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 18.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 26. September 2011
2.2 Bürgerantrag auf Erweiterung der
Hundefreilauffläche "Gänsewiese" im Stadtbezirk Mülheim (02-1600-51/11)
3367/2011
Antragstext:
Den Text des Antrages des Bürgers finden
sie auf der Homepage der Stadt Köln als PDF-Datei.
Beschlussvorlage:
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt
sich bei der Petentin für ihre Eingabe. Eine Erweiterung der
Hundefreilauffläche wird im Interesse des Landschaftsschutzes jedoch nicht
befürwortet. Die Verwaltung wird gebeten, die Einhaltung der
Rechtsvorschriften zum Landschaftsschutz vor Ort zu kontrollieren.
Diskussionsverlauf
Herr Stahl äußert sein Unverständnis
hinsichtlich des Verwaltungsvorschlags. Es ist nach seiner Ansicht bei den
gegeben örtlichen Bedingungen nicht möglich, Hunde davon abzuhalten in den
Teich zu springen. Zudem handelt es sich um eine von Erholungssuchenden
und Hundebesitzern viel besuchte Fläche, so dass in diesem Fall bei dem
Tümpel wohl kaum von einem schützenswerten Rückzugsraum für seltene Tiere
gesprochen werden kann. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass
der unmittelbar angrenzende Höhenfelder See aufgrund seiner Größe und
Abgelegenheit sicherlich eher als Rückzugsgebiet genutzt wird.
Herr Hübecker pflichtet Herrn Stahl bei.
Insgesamt ist der Beschlussvorschlag absolut realitätsfern. Hunden ist es
nicht begreiflich zu machen, dass sie zur Abkühlung nicht in den direkt
angrenzenden Teich springen dürfen. Wenn die Verwaltung u.a. darauf
abstellt, dass wildlebende bzw. bedrohte Tierarten nicht beunruhigt werden
sollen, sollte seitens der Verwaltung auch mal dargestellt werden, was sie
zum Schutz der Vögel vor streunenden Katzen unternimmt. Dem
Beschlussvorschlag sollte in dieser Form nicht gefolgt werden, sondern
noch einmal überlegt werden, welche Möglichkeiten im Sinne einer
realitätsnahen und umsetzbaren Lösung gefunden werden können.
Als Hundebesitzerin würde Frau Restle die
Einbeziehung des Teichs grundsätzlich begrüßen, jedoch sollte auch
beachtet werden, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen.
Herr Handt (Amt 67- Grünflächenamt)
erläutert, dass das Landschaftsgesetz grundsätzlich verbietet, Hunde in
Landschaftsschutzgebieten im Uferbereich stehender oder fließender
Gewässer unangeleint laufen zu lassen. Der beschriebene Konflikt deckt
sich allerdings mit seinen Beobachtungen vor Ort. Grundsätzlich wird es
nicht möglich sein, auf der Hundefreilauffläche abgeleinte Hunde ohne
weiteres zu hindern, in den Teich zu springen, es sei denn, man würde das
Gebiet entsprechend abzäunen oder die Hundefreilauffläche verlegen.
Insoweit sei der Platz für eine Hundefreilauffläche eher unglücklich
gewählt. Herr Bezirksbürgermeister Fuchs hinterfragt, inwieweit in der
näheren Umgebung überhaupt die Möglichkeit besteht, eine alternative
Hundefreilauffläche auszuweisen. Herr Handt sagt eine erneute Prüfung zu.
Herr Hermkes berichtet, dass er häufiger beobachtet, dass sich
Hundebesitzer nicht an die geltenden Vorschriften halten und möchte
wissen, wie die Stadt uneinsichtige Hundebesitzer bei Verstößen maßregeln
kann. Herr Oster erklärt, dass Kontrollen durch den Bezirksordnungsdienst
erfolgen, aber aufgrund der personellen Situation auch Prioritäten gesetzt
werden müssen. Deswegen erfolgen die Hundekontrollen schwerpunktmäßig im
Bereich der Kinderspielplätze und Grünflächen, die direkt an Spielflächen
angrenzen. Die Kontrolle von Hundefreilaufflächen kann deswegen nicht
vorrangig vorgenommen werden können.
Die Verwaltung soll die Angelegenheit
erneut prüfen. Herr Fuchs merkt in diesem Zusammenhang an, dass, wenn
gesetzliche Vorschriften eindeutig gegen die Ausweitung der
Hundefreilauffläche sprechen, nach seiner Ansicht auch keine
Beschlussvorlage gefertigt werden müsste.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird vertagt.
Kommentar:
Ich bin der Meinung,
eine Ausweitung der Hundefreilauffläche ist sinnvoll und richtig. Denn
durch die Lage der Freilauffläche ist es faktisch unmöglich, die Nutzung
der vor dem Gänseteich gelegenen Freifläche zu vermeiden. Auch die Lage
des Sees innerhalb einer der meistgenutzten Naherholungsfläche im
rechtsrheinischen Köln ist meiner Meinung nach, mit dem Anspruch des
Landschaftsschutzes nur bedingt kompatibel. Neben dem Aspekt des
Landschaftsschutzes ist aber auch der Aspekt des Tierschutzes zu
berücksichtigen.
Eine konsequente
Umsetzung des Landschaftsschutzes hätte, konsequenter Weise eine Sperrung
des Gesamtgebietes und damit einen erheblichen Verlust an Lebensqualität
für die Kölnerinnen und Kölner zur Folge. Eine Erweiterung der Fläche um
die angeregte Wiese am See würde nicht nur ein Ernstnehmen der Anliegen
eines großen Teils der Kölnerinnen und Kölner, sondern auch eine
Respektierung des Tierschutzes bedeuten.
8.1.3 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen
An der Walkmühle in Dünnwald
AN/1626/2011
Antragstext:
Die BV-Mülheim bittet die Verwaltung zu
prüfen, wie die Umkehrung der Fahrtrichtung, also Einfahrt Leuchterstraße
statt wie bisher Dünnwalder-Mauspfad, mit geringen Kosten und zeitnah
durchgeführt werden kann.
Begründung
Die nur für Anlieger freigegebene Straße
wird oft als Schleichweg zur Odenthaler Straße in Richtung Schildgen
genutzt. Die Einmündung ist so gestaltet, dass die aus Süden kommenden
Fahrzeuge oft mit überhöhter Geschwindigkeit (Tempo 30 ist vorgeschrieben)
einmünden. Radfahrer, die die Straße An der Walkmühle in Gegenrichtung
benutzen, sind dort gefährdet. Ein weiterer Vorteil wäre, dass der durch
die Steigung erforderliche Winterdienst entfallen könnte. Dadurch werden
Kosten gespart. Die Nutzung als Schleichweg aus Richtung Schildgen ist
nicht zu erwarten, da dies zweimaliges Linksabbiegen mit Wartezeiten
bedeuten würde.
Beschluss:
Die BV-Mülheim bittet die Verwaltung zu
prüfen, wie die Umkehrung der Fahrtrichtung, also Einfahrt Leuchterstraße
statt wie bisher Dünnwalder-Mauspfad, mit geringen Kosten und zeitnah
durchgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Ich bin der Meinung,
dass es zu einer Umkehr des Schleichverkehrs am Morgen und am Abend kommen
wird und daher die Belästigung der Bevölkerung nicht reduziert werden
kann. Auch die Erreichbarkeit der Siedlung halte ich für schwieriger.
Trotzdem trage ich den Beschluss mit, da er die jetzige Situation nicht
verschlimmern wird.
8.1.4 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen
Höhenfelder Mauspfad / Kalkweg
AN/1627/2011
Antragstext:
Die Bv-Mülheim fordert an der genannten
Kreuzung die Einrichtung eines Kreisels anstatt der Sanierung der
Ampelanlage.
Begründung:
Die Einrichtung eines Kreisels ist an
dieser Kreuzung sinnvoll, vermeidet unnötige Wartezeiten und senkt die
Geschwindigkeiten im Kreuzungsbereich. Bei der Planung soll darauf
geachtet werden, dass der Zugang/die Zufahrt zum Wildpark erhalten bleibt
und wenig Eingriff in die Natur stattfindet.
Diskussionsverlauf:
Herr Seldschopf bittet um Ergänzung des
Beschlusstextes.
Geänderter Beschluss:
Die BV-Mülheim fordert an der genannten
Kreuzung im Rahmen der Prioritätenliste die Einrichtung eines
Kreisels anstatt der Sanierung der Ampelanlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Dieser Beschluss
findet meine volle Zustimmung und sollte so schnell wie möglich umgesetzt
werden.
8.1.5 gemeinsamer Antrag Fraktion
Bündnis90/DieGrünen SPD-Fraktion Bebauungsplan Jakob-Brock-Weg-nördliche
Sigwinstr., hier Fußweg-
Radverbindung zum
Geschäftszentrum „Im Weidenbruch“ AN/1628/2011
Antragstext
Die BV-Mülheim beschließt erneut den Bau
des Weges
Begründung:
Die im Bebauungsplan (vor ca. 10Jahren!!)
vorgesehene fußläufige Verbindung zum Geschäftszentrum ist bis heute nicht
verwirklicht.
Beschluss:
Die BV-Mülheim beschließt erneut den Bau
des Weges.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Überlegungen und
Pläne zu diesem Weg gibt es schon seit 25 Jahren. Erste Anträge zu diesem
Projekt stammen noch von meiner Vorvorgängerin Karin Menke. Die
Dringlichkeit nimmt aber mit zunehmender Bebauung zwischen „Im
Weidenbruch“ und „Sigwinstr.“ stetig zu.
10.1.5 Festlegung des Standortes für
einen Fahrgastunterstand mit Werbung der Fa. JCDecaux Deutschland GmbH auf
der Sigwinstraße 3636/2011
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim legt den
Standort für einen Fahrgastunterstand mit Werbung der Firma JCDecaux GmbH
an der Haltestelle „Eddaweg“ auf der Sigwinstraße vor Haus Nr. 21
entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Ich finde es gut dass
diese Haltestelle endlich so gestaltet wird, wie ich es bereits im Rahmen
der Sitzung vom Juli 2010 angeregt habe.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 17 Sitzung
der Bezirksvertretung Mülheim am 27 Juni 2011
8.1.2 gemeinsamer Antrag Fraktion
Bündnis90/DieGrünen SPD-Fraktion Honschaftsstr. AN/1188/2011
Beschlussvorlage:
Die BV-Mülheim beschließt die Einrichtung
von Schutzstreifen auf der Honschaftsstr. zwischen Sigwinstr./Am
Springborn und Piccoloministr. Hierbei soll auch geprüft werden, ob der
Fußweg auf der westlichen Seite (Richtung Holweide) zum Radweg umgewidmet
werden kann, so dass nur noch auf der östlichen Seite (Richtung Höhenhaus)
ein Schutzstreifen zu markieren wäre.
Begründung:
Auf der Honschaftstr. werden im genannten
Bereich höhere Geschwindigkeiten gefahren. Außerdem ist die Verkehrsdichte
in den Stoßzeiten erheblich gestiegen, so dass es dort zunehmend
gefährlich für den Radverkehr wird. Die Verbindung Höhenhaus-Holweide wird
auch häufig von Schulkindern auf dem Rad genutzt.
Beschluss:
Die BV Mülheim beschließt die Einrichtung
von Schutzstreifen auf der Honschaftsstr. zwischen Sigwinstr./Am
Springborn und Piccoloministr. Hierbei soll auch geprüft werden, ob der
Fußweg auf der westlichen Seite (Richtung Holweide) zum Radweg umgewidmet
werden kann, so dass nur noch auf der östlichen Seite (Richtung Höhenhaus)
ein Schutzstreifen zu markieren wäre.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Ich halte die
Markierung eines Schutzstreifens für eine gute Idee und unterstütze sie
daher. Die Umwidmung des Fußgängerweges halte ich für problematisch, da
die Fußgänger, um sich nicht zu gefährden, dann gezwungen wären ggf. die
Straßenseite zu wechseln. Auch für den übrigen Verkehr würde eine
unübersichtlichere Situation entstehen als bei beidseitigen
Fahrradschutzstreifen.
8.1.3 gemeinsamer Antrag Fraktion
Bündnis90/DieGrünen SPD-Fraktion
Im Weidenbruch - Sicherstellung Tempo
50 AN/1189/2011
Beschlussvorlage:
Die BV-Mülheim beschließt, für die
Straße „Im Weidenbruch“ im Bereich der Einmündungen
Jungbornweg/Thymianweg und Fixheider Weg/Bernburger Weg Maßnahmen zur
Sicherstellung von Tempo 50. Die Verwaltung wird aufgefordert, mögliche
Maßnahmen zeitnah vorzustellen und der BV zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Im Bereich der Unterführung werden höhere
Geschwindigkeiten gefahren. Das ist an sich unproblematisch. Allerdings
werden diese höheren Geschwindigkeiten auch noch an den Einmündungen
beibehalten. In der letzten Zeit kam es dort zu mehreren schweren
Unfällen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.
Beschluss:
Die BV-Mülheim beschließt, für die Straße
„Im Weidenbruch“ im Bereich der Einmündungen Jungbornweg/Thymianweg und
Fixheider Weg/Bernburger Weg Maßnahmen zur Sicherstellung von Tempo 50.
Die Verwaltung wird aufgefordert, mögliche Maßnahmen zeitnah vorzustellen
und der BV zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Ich hoffe das die
Vorstellung der Maßnahmen schnell geschieht und die vorgeschlagenen
Maßnahmen zu einer wirklichen Verbesserung der Situation führen.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 15.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 28 März 2011
7.1.2 Anfrage der SPD-Fraktion aus der
Sitzung vom 15.11.2010
Lärmbelästigung der Bewohner
Höhenhauses durch erhöhtes Verkehrsaufkommen der DB 0691/2011
Antworttext der Verwaltung:
Allgemeiner Sachstand der Deutschen
Bahn AG:
„Das Eisenbahnbundesamt Bonn hat sich mit
einer Auflage an die Deutsche Bahn AG gewendet. Darin wird neben dem
Bahnübergangsposten und der Schließmeldung je eine Kamera am Bahnübergang
und eine Monitoranlage beim Fahrdienstleiter gefordert. Dieses Verfahren
erhöht die Sicherheit.
Diese zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen
befinden sich derzeit in der Umsetzung; die erforderlichen Kameras wurden
installiert, die Monitore bei den Fahrdienstleitern werden gerade
aufgebaut. Wir gehen davon aus, dass die technischen Arbeiten bis zum Ende
der 10. Kalenderwoche ausgeführt sind und planen die Wiederaufnahme des
Betriebes für Montag, den 14.03.2011.
Durch die Installation der Kameras müssen
die Züge nicht auf Null gebremst werden und passieren den Bahnübergang mit
normaler Geschwindigkeit. Die langen Schließzeiten der Schranken werden
damit etwas reduziert und die Sicherheit durch die doppelte Kontrolle
erhöht.“
Anfrage aus der Sitzung des
Verkehrsausschusses:
RM dos Santos Herrmann bittet um
Mitteilung, ob und wann der Übergang sicherer gestaltet werde.
Antwort der Deutschen Bahn AG:
Die Inbetriebnahme der neuen
Bahnübergangssicherungsanlage ist nach derzeitigem Planungsstand für den
08.05.2011 vorgesehen.
Anfrage der SPD-Fraktion aus der
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim:
Die Unfallhäufigkeit und die Anzahl der
kritischen Situationen, insbesondere an den Wochenenden, an den
Bahnübergängen in Höhenhaus werfen folgenden Fragen auf:
Frage 1:
Wird der Bahnverkehr auch weiterhin am
Wochenende aufrecht erhalten?
Antwort der Deutschen Bahn AG:
Das Betriebsprogramm wird wie bisher an
allen Tagen durchgeführt.
Frage 2:
Gibt es weitere ähnlich Vorfälle im
Stadtbezirk Mülheim?
Antwort der Deutschen Bahn AG:
Die betroffenen Bahnübergänge sind der
Bahnübergang Wupperweg und Mülheimer Ring.
Frage 3:
Welche Maßnahmen können ergänzend zu den,
von der DB beauftragten Sicherheitsposten, ergriffen werden?
Antwort der Deutschen Bahn AG:
Wie oben beschrieben werden Kameras und
Monitore installiert um die Sicherheit zu erhöhen.
Frage 4:
Wie werden seitens der Verwaltung die
Arbeits- und Hygienebedingungen der Sicherheitsposten eingeschätzt und
überwacht?
Antwort der Verwaltung:
Eine Einschätzung bzw. Überwachung der
Arbeits- und Hygienebedingungen der Sicherheitsposten wird von der
Verwaltung nicht durchgeführt. Sollten in dieser Hinsicht Probleme
bestehen sind diese von der DB AG eigenverantwortlich abzustellen. Die
Verwaltung wird die DB AG aber auf die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften hinweisen.
Frage 5:
Wann sollen die Maßnahmen der DB
endgültig abgeschlossen sein?
Antwort der Deutschen Bahn AG:
Die Inbetriebnahme der neuen
Bahnübergangssicherungsanlage ist nach derzeitigem Planungsstand für den
08.05.2011 vorgesehen.
Kommentar:
Ich werde die Umsetzung der Maßnahmen
genau verfolgen und hoffe das in Zukunft die Sicherheit der Bevölkerung
gewährleistet werden kann.
10.1.1 Namensgebung der GGS
Peter-Petersen-Schule, Am Rosenmaar 3 ,
Köln-Höhenhaus
0840/2011
Antragstext:
Den Text des Antrages der Schule auf
Namensänderung finden sie auf der Homepage der Stadt Köln als PDF-Datei.
Beschluss:
Die GGS Peter-Petersen-Schule wird in
„Rosenmaarschule“ umbenannt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen Frau
Wolter
Kommentar:
Trotz der jetzt zu Tage getretenen Probleme mit dem Leben des Peter
Petersen halte ich die Arbeit der Schule für eine der wichtigsten im Köln.
Insbesondere der Ansatz des gemeinschaftlichen Unterrichts findet meine
vollste Unterstützung.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 14.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21 Februar 2011
7.1.2 Anfrage der SPD-Fraktion aus der
Sitzung vom 15.11.2010
Lärmbelästigung der Bewohner
Höhenhauses durch erhöhtes Verkehrsaufkommen der DB 0691/2011
Antworttext der Verwaltung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den Fragen der SPD-Fraktion in der
Mülheimer Bezirksvertretung können wir Ihnen
folgendes mitteilen:
zu 1.:
Durchschnittlich verkehren im Jahre 2010
auf der Bahnstrecke durch Köln-Höhenhaus am Tage (06-22 Uhr) 82 Güterzüge
und in der Nacht (22-06 Uhr) 55 Güterzüge. Der Schienengüterverkehr kann
starke wochentägliche und saisonale Schwankungen aufweisen.
zu 2.:
Abgesehen von den genannten Schwankungen
hat es seit 2009 keine Veränderung der durchschnittlichen
Verkehrsbelastung gegeben. Die Lärmsanierungsmaßnahmen wurden nach der zum
Zeitpunkt der Planung geltenden Verkehrsprognose des
Bundesverkehrswegeplanes dimensioniert und sind damit als nachhaltig
ausreichend im Sinne der Lärmsanierung anzusehen.
zu 3.:
Die Schallbelastung der einzelnen
Gebäude wurde im Schalltechnischen Gutachten sowohl ohne als auch mit
Schallschutzwand ermittelt. Das Schalltechnische Gutachten wurde wie bei
der Lärmsanierung üblich den Vertretern der Stadt Köln vorgestellt und die
Maßnahmen vom Eisenbahnbundesamt bestätigt.
Um Ihnen die gewünschten Informationen
hinsichtlich der Wirkung der errichteten Schallschutzwände in
Köln-Höhenhaus zu veranschaulichen, habe ich aus der schalltechnischen
Untersuchung beispielhaft für den Bereich der Straßen Am Kiefernwald /
Birkenacker auf der Westseite und der Honschaftsstraße auf der Ostseite
der Bahnanlagen, die Veränderungen nach Bau der Schallschutzwände (siehe.
Anlage Seite 14) beigefügt.
Demnach haben wir für diesen Bereich eine
mittlere Pegelabsenkung durch die Wände (1 - 3) von ca. 5 dB(A) Infolge
dessen kann es nicht lauter geworden sein, da selbst bei einer rein
theoretischen Verdoppelung der Zugzahlen, nur eine Zunahme der Emissionen
von 3dB(A) erfolgen kann. Dieser Wert entspricht der Wahrnehmungsschwelle
des menschlichen Gehörs und wird als Veränderung der Lautstärke
wahrgenommen.
zu 4.:
Güterzüge erreichen fahrzeugseitig
Höchstgeschwindigkeiten von 90 bis 120 km/h. Die zulässige
Streckenhöchstgeschwindigkeit im Bereich Höhenhaus beträgt 110 km/h. In
die Schallberechnung geht jeweils die örtlich zulässige
Höchstgeschwindigkeit ein, auch wenn diese nicht von allen Zügen erreicht
wird.
Herr Stahl bemängelt die Qualität der
Beantwortung durch die DB. Insgesamt sei auf seine Fragen nur unzureichend
eingegangen worden, so werde beispielsweise die Lärmbelastung für Wege
genannt, die max. 50 m von Schallschutzwand entfernt liegen. In diesem
Bereich kann die Schallschutzwand ihre Wirkung entfalten, den von ihm
problematisierten Bereich von bis zu 300 m Entfernung werde jedoch
ausgeklammert, wobei gerade in dieser Distanz eine Zunahme der
Lärmbelastung in erheblichen Maße zu verzeichnen sei.
Kommentar:
Meinen Fragen während
der BV ist hinzuzufügen, dass ich das Thema nicht aus den Augen verlieren
werde und mich über Informationen zu den Belastungen freue.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 13.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 31 Januar 2011
2.2 Neugestaltung der Kreuzung
Sigwinstraße - Veilchenweg - Torringer Weg in Köln-Höhenhaus (Az.
02-1600-54/10) 4806/2010
Antragstext
Problemstellung des
Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen:
Der Petent regt eine Querungshilfe für
Fußgänger im Kreuzungsbereich Sigwinstraße/Torringer Weg/Veilchenweg an.
Die Verwaltung hat die Möglichkeit der
Anlage einer Querungshilfe für Fußgänger auf der Sigwinstraße im
Kreuzungsbereich Sigwinstraße/Torringer Weg/Veilchenweg aufgrund eines
entsprechenden Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.02.2008
bereits geprüft.
Die Anlage einer Querungshilfe sollte
circa 15 m östlich der Straße Veilchenweg erfolgen, weil nach
Beobachtungen Fußgängerquerungen in diesem Bereich noch in gewissem Rahmen
gehäuft auftreten. Gleichzeitig ergab sich, dass dies - insbesondere
aufgrund der vorhandenen privaten Grundstückszufahrten - die einzige
mögliche Stelle zwischen Veilchenweg und Schneeglöckchenweg war.
Der für die Anlage der Querungshilfe
notwendige Umbau des Gehwegbereiches wurde bereits im Rahmen der
durchgeführten Fahrbahnsanierung Sigwinstraße (2009) realisiert. Die im
Anschluss an die Sanierung aufgetragene Markierung sollte nicht als
provisorische Querungshilfe dienen, sondern lediglich die Umfahrung der
geplanten baulichen Querungshilfe erleichtern.
Nach Ausführung der Markierung stellte
sich jedoch heraus, dass die Anlieferung der vor Ort befindlichen Bäckerei
mit großen Liefer- und Silofahrzeugen der Ausführung einer Querungshilfe
entgegensteht. Bei vorhandener Querungshilfe wäre das Vorbeifahren eines
Gelenkbusses der auf der Sigwinstraße verkehrenden Buslinie 155 der KVB-AG
an haltenden Lieferfahrzeugen nicht mehr möglich. Daraufhin wurden
Zählungen veranlasst, um alternativ die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges (FGÜ) zu prüfen. Die Zählungen haben jedoch ergeben,
dass die Anzahl der Fußgängerquerungen deutlich unter den erforderlichen
Mindestzahlen liegt und somit die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs
nicht möglich ist.
Der vom Antragsteller beschriebene Unfall
ist tragisch und zu bedauern, aber nicht auf hohe bzw. überhöhte
Geschwindigkeiten von Fahrzeugen auf der Sigwinstraße zurückzuführen,
sondern (vermutlich) auf die Unachtsamkeit des aus dem Veilchenweg in die
Sigwinstraße einbiegenden Fahrers. Die Frage, ob eine Querungshilfe den
Unfall verhindert hätte, ist rein hypothetischer Natur und kann nicht
beantwortet werden.
Im April 2010 wurde seitens der Polizei
gemeldet, dass seit 2005 bis zu diesem Zeitpunkt keine Unfälle mit
Fußgängern im Bereich der Sigwinstraße erfasst wurden.
Nach umfangreicher Prüfung muss
festgestellt werden, dass die Anlage einer Querungshilfe nicht möglich und
eines Fußgängerüberweges nicht erforderlich ist.
Ein Vertreter der Antragssteller führt
die Hintergründe für den aus ihrer Sicht dringenden Handlungsbedarf im
beschriebenen Kreuzungsbereich aus. Herr Wrobel sagt zu, verwaltungsintern
eine sinnvolle Lösungsalternative zu überdenken; diese könne sich aber nur
im gesetzlich vorgegebenen Rahmen bewegen. Zudem soll ein Ortstermin unter
Beteiligung der Petenten erfolgen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bedankt sich bei
den Petenten für ihre Anregung. Aufgrund der von der Verwaltung erfolgten
Prüfung und des dargestellten Ergebnisses wird die Neugestaltung des
Kreuzungsbereichs allerdings abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Ich stimme mit den
Forderungen des Antrags voll zu. Wenn es sich dabei nicht um einen
Fußgängerüberweg handelt kann sollte es doch zu einer sicheren
Querungsmöglichkeit kommen.
7.2.1 Anfrage der SPD-Fraktion
Gefährdung der Bewohner Höhenhauses
durch die Baumaßnahmen der DB AN/0145/2011
Antragstext:
Die Unfallhäufigkeit und die Anzahl der
kritischen Situationen, insbesondere an Wochenenden, an den Bahnübergängen
in Höhenhaus werfen folgende Fragen auf.
1.
Wird der Bahnverkehr auch weiterhin am
Wochenende aufrechterhalten?
2.
Gibt es weitere ähnliche Vorfälle im Stadtbezirk
Mühlheim?
3.
Welche Maßnahmen können ergänzend zu den, von
der DB beauftragten Sicherungsposten, ergriffen werden.
4.
Wie werden Seitens der Verwaltung die Arbeits-
Hygienebedingungen der Sicherungsposten eingeschätzt und überwacht.
5.
Wann sollen die Maßnahmen der DB spätestens
abgeschlossen sein
Begründung:
Seit Anfang Dezember ist es zu mehrfachen
Gefährdungen und Unregelmäßigkeiten an den DB Übergängen in Höhenhaus
gekommen. (siehe Presseberichte)
Antwort der Verwaltung:
Eine Beantwortung der Verwaltung liegt
noch nicht vor.
Herr Stahl schildert die Zustände in
Höhenhaus und kritisiert die unkoordinierte Vorgehensweise seitens der
Stadt und DB. Zur weiteren Abstimmung fordert Herr Stahl die Einrichtung
eines runden Tisches.
Herr Wrobel schlägt vor, zunächst einen
Ortstermin durchzuführen.
Kommentar:
Ich hoffe, dass es
bei dem Ortstermin zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung kommen
wird und erwarte eine kurzfristige Terminierung der Ortsbegehung.
8.2.1 gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/ DieGrünen
Erhebung von Anliegerkosten bei
Straßen- und Kanalsanierungen AN/2340/2010
Antwort der Verwaltung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen und die
SPD-Fraktion bitten in einem gemeinsamen Antrag um Prüfung, ob es über die
Einräumung von Zahlungserleichterungen hinaus alternative
Finanzierungsmodelle für Straßen- und Kanalsanierungen gibt. Insbesondere
wird um Klärung gebeten, ob in anderen Teilen von Deutschland praktizierte
Modelle (Erhebung von wiederkehrenden – jährlichen – Beiträgen oder
Verzicht auf die Beitragserhebung) auch in Köln anwendbar sind.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes
mit:
Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist
landesrechtlich in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen (KAG) geregelt.
Diese legen in unterschiedlicher Weise fest, ob und wie Beiträge erhoben
werden. Dies betrifft insbesondere die Festlegung, ob eine
Beitragserhebung für einzelne Maßnahmen erfolgt oder ob jährliche
wiederkehrende Beiträge erhoben werden und die Frage, ob eine Pflicht zur
Beitragerhebung besteht oder ob dies im Ermessen der Gemeinden steht.
In Nordrhein-Westfalen liegt die
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen in § 8 KAG NRW.
Dieser sieht die Einzelabrechnung beitragsfähiger Maßnahmen gegenüber den
Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der von der jeweiligen Anlage
erschlossenen Grundstücke vor. Ob Beiträge erhoben werden, steht nach der
ständigen Rechtsprechung des für dieses Rechtsgebiet letztinstanzlich
zuständigen Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in
Münster regelmäßig nicht im Ermessen der Gemeinde, sondern es besteht –
von besonderen, atypischen Einzelfällen abgesehen - eine
Beitragserhebungspflicht, die notfalls im Wege der Kommunalaufsicht
durchgesetzt werden kann (z. B. OVG Münster, Urteile vom 23.07.1991, 15 A
1100/90 und vom 19.03.2002, 15 A 4043/00).
Aufgrund der dies ausschließenden
landesgesetzlichen Regelung kommen daher weder die Erhebung von jährlichen
Beiträgen noch ein Verzicht auf die Beitragerhebung in Betracht.
Nachgewiesenen individuellen Härten kann damit nur gemäß § 12 KAG NRW i.
V. m. der Abgabenordnung durch Einräumung einer Zahlungserleichterung oder
in besonderen Fällen durch einen Beitragserlass begegnet werden.
Abweichende Verfahrensweisen in anderen Bundesländern beruhen auf den
dortige anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen und können unter der
geltenden Rechtslage in Köln nicht angewandt werden.
Herr Seldschopf kündigt an, sich an
Landespolitiker wenden zu wollen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die
Fachverwaltung zu prüfen, ob es – über die bekannten Modelle
Ratenzahlung/Stundung hinaus- alternative Finanzierungsmodelle zu
Anliegerbeiträgen bspw. bei Straßen- und Kanalsanierungen gibt, die die
betroffenen Anlieger geringer belastet. Zu klären ist u.a., inwieweit
andere in Deutschland praktizierte Modelle in Köln anwendbar sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Dieser Punkt ist
immer wieder Grund zu Diskussionen. Da es auch hier um die finanzielle
Belastung der Anwohner geht, interessiert mich das Ergebnis der Verwaltung
insbesondere auf die Situation im Donauweg
8.2.5 Antrag der SPD-Fraktion
Antragstext
Die zuständigen Verwaltungen werden
gebeten zu begründen, warum es im rechtsrheinischen Köln, anders als
allgemein üblich, keinen im Revier ansässigen Revierförster gibt.
Weiterhin soll die Verwaltung Stellung dazu nehmen wie die Einrichtung des
Wohn- und Dienstsitz eines Revierförsters in das zurzeit ungenutzte,
letzte Forsthaus der Stadt Köln auf dem Gelände des Gutes Leidenhausen
realisiert werden kann, damit zukünftig wieder ein Revierförster seinen
Dienstsitz im rechtsrheinischen Köln hat.
Begründung:
Das rechtsrheinische Kölner Forstrevier
wird anders als allgemein in Deutschland üblich nicht durch den Förster
betreut, dessen Dienstsitz innerhalb der Reviergrenzen liegt. Der
rechtsrheinische Revierförster wohnt außerhalb der Stadtgrenzen, so dass
es zu verschiedenen Revierteilen z.B. im Winter zu Anfahrtzeiten von 90
Minuten und mehr kommen kann. Durch eine Ansiedlung des Försters innerhalb
der Reviergrenzen würden die Reaktionszeiten deutlich herabgesetzt und
eine Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung und des Straßenverkehrs bei
witterungsbedingten Gefahren (Sturmschäden, Schneebruch, Überschwemmungen,
Unterspülungen) erreicht.
Da das bisherige Forsthaus an der
Lützeratstraße verkauft wurde und die dort vorhandenen Diensträume im
Rahmen der Organisationsreform 2005 aufgegeben wurden, stellt Gut
Leidenhausen als südlicher Forstbetriebshof einen idealen Standort da.
Durch seine zentrale Lage mitten im Gesamtrevier „Köln Rechtsrheinisch“
(Im Norden bis Leverkusen im Süden bis hinter Zündorf, im Westen bis zum
Rhein und im Osten bis an die Stadtgrenze Bergisch Gladbach) stellt Gut
Leidenhausen die ideale Ausgangslage zur Erfüllung der Aufgaben eines
Revierförsters da. Neben Büros, Schulungs- und Veranstaltungsräumen gibt
darüber hinaus die Möglichkeit der Einrichtung einer Dienstwohnung.
Die Notwendigkeit einer schnellen
Anwesenheit des Försters in Revier hat der Wintereinbrunch zur
Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel 2010/2011 nur einmal mehr unter
Beweis gestellt. Auch der mehrfache Einsatz bei marodierenden
Wildschweinen ist ein weiterer Grund für eine schnelle Einrichtung eines
Dienstsitzes innerhalb des Reviers. Durch die Einrichtung eines
Dienstsitzes auf dem Gelände des Gutes wäre auch eine 24-stündige
Erreichbarkeit in Notfällen z.B. bei Wildunfällen, Windbruch oder
Waldbränden, auch eine schnelle Anfahrt zu den Einsatzorten realisierbar.
Die Überwachung der Wildgehege Dünnwald
und Brück, der Naherholungsschwerpunkte Seen (Höhenfelder See, Von-
Diergart- See und Gänseweier) und des Naherholungsgebietes Leidenhausen
mit Naturspielplatz und Wildgehege werden deutlich verbessert und
erleichtert, ebenso wird durch die so mögliche häufigere Bestreifung des
Reviers auch eine bessere Sicherung der Waldflächen, der forstlichen
Einrichtungen und Naherholungsmöglichten gewährleistet.
Alle forstwirtschaftlichen Maschinen für
den Südteil des Reviers sind auf dem Gelände des Guts untergebracht, die
Waldarbeiter erhalten hier ihre Anweisungen und beginnen die Arbeit hier.
Durch die direkte Präsenz des Verantwortlichen auf dem Forstbetriebshof
ist eine optimale Einsatzplanung aufgrund der aktuellen Wetterlage und
überraschender Notwendigkeiten direkt umsetzbar. Gleichzeitig wird eine
weitere Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
Der Betriebshof Dünnwald im Nordteil des
Reviers ist von hier aus gut zu erreichen und bleibt weiterhin als
Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger erhalten, da die Sprechstunden
durch einen Forstwirtschaftsmeister in gewohnter Weise fortgeführt werden
können.
Die Förderung des ehrenamtlichen
Engagements der Bürgerinnen und Bürger bedingt zusätzliche Termine und
eine flexible Zeiteinteilung des Förstern, der ebenfalls einen großen Teil
seiner Freizeit für die Koordination und Durchführung der Projekte
(Pflanzungen und Arbeitseinsätze der Jugendfeuerwehr und der
Pfadfinderstämme im rechtsrheinischen Wald) einbringt. Die dauerhafte
Präsenz des Försters in direkter Nachbarschaft mit Jagd- und
Naturschutzverbänden, dem Haus des Waldes und der Greifvogelschutzstation
ist in Leidenhausen besonders als zweckdienlicher Vorteil zu nennen, da so
auch kurze Wege zu kompetenten Partnern des Naturschutzes möglich und
realisierbar sind.
In diesem Zusammenhang wäre eine
Ansiedlung des Forstamtes mit seinem zuständigen Revierförsters besonders
wünschenswert und eine logische Standortbündelung der mit dem Naturschutz
betrauten Ämtern und Institutionen.
Einrichten eines Dienstsitzes für den
Revierförster Köln rechtsrheinisch
auf dem Gelände des Gutes Leidenhausen
zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevölkerung und Verkehr
AN/0149/2011
Herr Stahl bemängelt, dass dem für das
rechtsrheinische Forstrevier zuständigen Revierförster kein reviernaher
Wohn- und Dienstsitz gestellt wird. Dies führt dazu, dass in Situationen,
die zur Gefahrenabwehr ein schnelles Eingreifen des Revierförsters
zwingend erfordern, wie beispielsweise infolge der vergangenen starken
Schneefälle, dieser zunächst von seinem jetzigen Wohnsitz außerhalb der
Kölner Stadtgrenze anreisen musste. Insgesamt ist eine Präsenz des
Revierförsters sowohl für den reibungslosen Arbeitsablauf im Revier als
auch zur nachhaltigen Wahrnehmung der Ansprechpartnerfunktion unbedingt
wünschenswert.
Beschluss:
Die zuständigen Verwaltungen werden
gebeten zu begründen, warum es im rechts-rheinischen Köln, anders als
allgemein üblich, keinen im Revier ansässigen Revierförster gibt.
Weiterhin soll die Verwaltung Stellung dazu nehmen wie die Einrichtung des
Wohn- und Dienstsitz eines Revierförsters in das zurzeit ungenutzte,
letzte Forsthaus der Stadt Köln auf dem Gelände des Gutes Leidenhausen
realisiert werden kann, damit auch zukünftig wieder ein Revierförster
seinen Dienst- und Wohnsitz im rechtsrheinischen Köln hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Ich hoffe das die
unzufrieden stellend Situation sich im Laufe dieses Jahres zum positiven
ändert und die Probleme des letzten Winters (z.B. unpassierbare Straße
nach Sturm und Schnee) im kommenden Winter der Vergangenheit angehören
werden.
Hinweis: In den restlichen Sitzungen des Jahres wurden
(leider) keine für Höhenhaus relevanten Themen behandelt, so dass über
diese hier nicht berichtet wird.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 5. Sitzung
der Bezirksvertretung Mülheim am 8. März 2010
7.2.2
Anfrage der SPD-Fraktion in der letzten BV:
Verkehrssicherheit Sigwinstraße
AN/0334/2010
Eine Beantwortung der Verwaltung liegt
noch nicht vor.
8.1.3
Antrag der SPD-Fraktion:
Erhöhung des Bürgersteigs an der Haltestelle "Am Eddaweg"
AN/0333/2010
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die
Möglichkeiten der Erhöhung des Bürgersteiges der Haltestelle „Am Eddaweg“
zur prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Kommentar:
Ich möchte den
Bürgerinnen und Bürgern danken, die diese Anregung gegeben haben, und
hoffe auf ein positives Prüfergebnis.
9.2.2
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
"Südlich Arnsberger Straße" in Köln-Buchheim
4019/2009
Herr Lünenbach weist darauf hin, dass die
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beratende Frage der
Zweckbestimmung „Schule“ nicht zum ersten Mal Thema in der BV ist. Es sei
festzustellen, dass der Bedarf für weitere Angebote an weiterführenden
Schulen für den Stadtbezirk Mülheim nicht gegeben ist. Dies werde von den
Schulleitungen der umliegenden Gymnasien und des
Erich-Gutenberg-Berufkollegs bestätigt. Es handelt sich bei der
Erweiterung des Privatgymnasiums nicht um die Schaffung eines ergänzenden
Angebotes, sondern vielmehr einer Konkurrenzsituation zu den städtischen
Gymnasien. Aus diesem Grunde erfolgte nach seiner Kenntnis auch keine
Mitzeichnung der entsprechenden Passagen zur „Erweiterung des Gymnasiums
Dialog“ in der „Beschlussvorlage über die zukünftige Nutzung der
Platzfläche südlich der Arnsberger Straße in Köln-Buchheim, TOP 9.2.7 der
Sitzung der BV Mülheim am 22.06.2009“ durch das Schuldezernat.
Insbesondere wurde nach der Vorstellung der Ergebnisse des
Realisierungswettbewerbs im interfraktionellen Gespräch durch das
Stadtplanungsamt deutlich, dass die geplante Bebauung viel zu massiv,
überdimensioniert und städtebaulich auf diesem Grundstück nicht zu
vertreten ist. Insgesamt ist vor dem Hintergrund der Grundstücksfläche und
der voluminösen Hochbauten eine Freiflächengestaltung kaum möglich. So ist
nicht erkennbar, wo die Schulhoffläche für ca. 730 Schüler und der ruhende
Verkehr innerhalb des Wettbewerbsgebietes untergebracht werden sollen.
Zumal nach Behauptung des Schulträgers zahlreiche Schüler aus dem Umland
(Bergischen etc.) anreisen und z.B. die Theaterräume außerschulisch als
Versammlungsstätte genutzt werden sollen, ist zu erwarten, dass sich der
bereits vorhandene Parkdruck in diesem Gebiet weiter verstärkt. Aufgrund
der Überfrachtung des Wettbewerbsgebietes sind zudem die Ziele der im
Rahmen der „Regionale 2010 – Strunder Bach“ gefassten Beschlüsse nicht
umsetzbar. Eine in der Sitzung des Integrationsrates vom 04.11.2008
beschlossene, und auch vom Schuldezernat unterstützte, umfassende Prüfung
geeigneter anderer Örtlichkeiten und von Standortalternativen, z.B. in der
Innenstadt und im linksrheinischen Köln, an denen das dortige schulische
Angebot im Sinne des Schulkonzeptes bereichert und ergänzt werden könnte,
sei bis heute seitens der Verwaltung nicht erfolgt.
Die beiden Punkte des Änderungsantrags
der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis90/DieGrünen werden von Herrn Lünenbach
im Einzelnen wie folgt begründet:
Begründung zu 1:
In der gesamten Stadt Köln, insbesondere
im Stadtbezirk Mülheim, besteht ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem
Wohnraum. Bei einer immer älter werdenden Bevölkerung besteht insbesondere
auch ein Bedarf an seniorengerechten Wohnungen. Dieser könnte hier im
Zentrum von Buchheim gedeckt werden.
Begründung zu 2:
Die zukünftige Nutzung des Platzes an der
Arnsberger Straße ist sowohl politisch als auch in der Bevölkerung äußerst
umstritten. (Siehe dazu auch die Pressemitteilung des „Bürger- und
Heimatvereins Buchheim e.V.“ vom 18.06.2009). Es wäre gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern von Buchheim nicht zu vertreten, hier eine
Öffentlichkeitsbeteiligung im „beschleunigten Verfahren“ durchzusetzen. Um
die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für eine Bebauung des ehemaligen
Festplatzes zu erhalten, ist eine intensive Diskussion im Rahmen einer
öffentlichen Bürgeranhörung erforderlich.
Herr Dr. Portz führt aus, dass die
vorgetragenen Argumente nicht haltbar seien, wenn man sich näher mit dem
Konzept beschäftigt habe. In sich sei die vorgetragene Argumentation auch
nicht schlüssig, da zwar von einem nicht vorhandenen Bedarf in Mülheim
gesprochen werde aber zugleich anerkannt wird, dass Schüler auch aus dem
Umland anreisen werden. Nach seiner Ansicht handelt es sich damit um eine
Schülerzielgruppe, die die Gymnasien im Stadtbezirk ohnehin nicht besuchen
würde. Insoweit könne auch nicht von einer Konkurrenzsituation gesprochen
werden. Insgesamt sei festzuhalten, dass eine Überdimensionierung des
Baukörpers für das zu bebauende Grundstück nicht gegeben ist. So sei z.B.
die Schulhoffläche größer als die des Genoveva-Gymnasiums und es würden
mehr Parkplätze errichtet als baurechtlich vorgeschrieben. Es handele sich
vielmehr um eine architektonische Aufwertung für das gesamte Gebiet.
Frau Restle bekräftigt die Ausführungen
von Herrn Lünenbach und stellt klar, dass die Frage des Bedarfs im
Vordergrund stehe und das Areal für eine derart massive Bebauung nicht
geeignet ist.
Herr Stahl gibt zu Bedenken, dass zudem
die Schülerzahlen in Zukunft sinken und damit auch der Bedarf im
Stadtbezirk geringer ausfallen werde.
Herr Krüger begrüßt die Initiative des
Schulträgers. Dieses Projekt sei ein gelungenes Beispiel für die immerzu
geforderte Bildungsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund und
sei es wert, unterstützt zu werden. Zudem bestehe ein großer Bedarf an
öffentlich zugänglichen Turnhallen im Stadtbezirk, der durch den Neubau
gemildert werden könne.
Herr Dr. Bozay beklagt, dass gerade der
interkulturelle Ansatz in deutschen Schulen des gemeinsamen Lernens aller
Nationalitäten zu unterstützen sei und nicht die Schaffung
selbstethnisierender Schulstrukturen. Außerdem sollten bei derartigen
Planungen die Transparenz in der Diskussion und eine entsprechende
Bürgerbeteilung sichergestellt sein.
Herr Hübecker führt aus, dass es sich
nach seiner Auffassung um ein unterstützungswürdiges Konzept handelt.
Frau Restle stellt klar, dass hier nicht
das Konzept an sich diskutiert werden solle, sondern sich die Frage
stellt, ob das Grundstück für die vorgestellte Bebauung geeignet ist.
Herr
Bezirksbürgermeister Fuchs lässt getrennt über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung, die Alternative und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis90/DieGrünen abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das
Gebiet zwischen Arnsberger Straße im Norden, Frankfurter Straße im Westen
und nördlich der KVB-Trasse Köln-Deutz – Köln-Dellbrück (Gemarkung Mülheim
Flur 02 Flurstücke 2238, 2239, 2000, 1245, 1772, 1580, 1581, 409/3, 1800,
1832, 1833, 1834, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1842, 2723, 2725 und
teilweise 2739, 2726) —Arbeitstitel: "Südlich Arnsberger Straße" in
Köln-Buchheim— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf
-Zweckbestimmung Schule- festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen CDU und FDP.
Alternative:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auf Grundlage der
Wettbewerbsergebnisse über den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zu
entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung von
Frau Wolter.
Änderungsantrag:
1.
Die Bezirksvertretung Mülheim bestätigt und bekräftigt ihren
Beschluss vom 22.06.2009 und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die
Verwaltung zu beauftragen, mit einem Investor Planungsalternativen für
eine zukünftige Nutzung des Standorts für Wohnbebauung unter
Berücksichtigung von seniorengerechtem Wohnen zu entwickeln.
2.
Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt, unabhängig von der
Zweckbestimmung im Bebauungsplan und zukünftigen Nutzung des Grundstücks,
ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB bei der Aufstellung des
obigen Bebauungsplanes ab. Es ist das übliche Verfahren mit einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Durchführung einer
öffentlichen Bürgeranhörung nach Modell II durchzuführen. Des Weiteren ist
eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.
Mehrheitlich beschlossen gegen die CDU,
FDP und Frau Wolter.
zu 2.:
Mehrheitlich beschlossen gegen CDU, FDP
und Enthaltung von Frau Wolter.
Kommentar:
Da mir eine
transparente Planung vor Projekten, die so große Teile der Bevölkerung
direkt oder indirekt betreffen, wichtig ist, bin ich für eine mögliche
frühe und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Da es hier
insbesondere um eine Schule geht, ist eine Umweltprüfung schon im
Interesse eines geregelten Ablaufes meiner Meinung nach unumgänglich.
Ich möchte hier noch
einmal besonders darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Ergänzung
des Schulangebots, sondern um eine direkte Konkurrenz zu den bestehenden
Gymnasien in Köln-Mühlheim handelt. Daher besteht für diese Schulen bei
dem erwarteten Rückgang der Schülerzahlen die direkte Gefahr der
Schließung eines Gymnasiums in Mühlheim. Da die Schülerzahlen im gesamten
geplanten Einzugsbereich der Privatschule rückläufig sind, ist auch hier
mit direkten Einflüssen auf die Schülerzahlen der einzelnen Schulen zu
rechnen.
Des Weiteren ist eine
Privatschule in meinen Augen eine Einrichtung, in der der Betreiber seine
persönlichen Ziele, die nicht immer den gesellschaftlichen oder
volkswirtschaftlichen Vorstellungen entsprechen müssen, verfolgt. So wird
die Schulungseinrichtung eines Unternehmens oder einer Initiative, die
Unterrichtsgestaltung so beeinflussen, dass die eigenen Interessen
bestmöglich umgesetzt werden können. Meiner Meinung nach sollten solche
Unternehmen oder Privatpersonen überlegen, wie sie sinnvoll die
bestehenden Schulen unterstützen können. In diesem Zusammenhang möchte ich
dazu auffordern, sich durch aktive Mitarbeit in den Schulgremien und durch
Unterstützung der Fördervereine in die schulischen Belange unserer
Gesellschaft aktiv einzubringen.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 6. Sitzung
der Bezirksvertretung Mülheim am 3. Mai 2010
7.1.2 Anfrage der SPD-Fraktion an die Bezirksvertretung Mülheim -
Steigerung der Sicherheit für die Bewohner "Siedlung Neurath"
0913/2010
Herr Fuchs bittet in diesem Zusammenhang
um Terminvereinbarung für ein interfraktionelles Gespräch mit Herrn Zobel
(Polizeiinspektion Nordost).
Kommentar
Bei Gesprächen mit
Polizei und Ordnungsamt wurde mir mehrfach dargelegt, dass die gefühlte
Bedrohung und die wahre Bedrohung unterschiedlich sind. Die Kriminalität
in der Siedlung ist nicht höher als in Siedlungen ähnlicher Struktur. Bei
ihrer Bestreifung insbesondere mit Zivilbeamten der Siedlung Neurath
stellte die Polizei aber fest, dass die Aufmerksamkeit der Anwohner im
Vergleich zu früheren Zeiten deutlich geringer ist. Die Beamten wurden nur
selten nach ihrer Anwesenheit gefragt und auch die Fahrzeuge wurden nicht
als Fremdfahrzeuge wahrgenommen. Ich möchte sie daher bitten, sich mit
ihren Nachbarn über Besucher auszutauschen und ein waches Auge für ihre
Umgebung zu haben. Denn eine gute Nachbarschaft ist der beste Schutz gegen
Einbruch und Diebstahl. Auch unsere Jugendlichen und Kinder profitieren
von einer guten Nachbarschaft. Im Falle unbekannter, sich rherum
treibender Personen schadet es auch nicht, die Polizei zu informieren.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 4. Sitzung
der Bezirksvertretung Mülheim am 25 Januar 2010
8.1.5 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen
Vorrangschaltung für die KVB-Linie 4 / AN/0077/2010
Der
von mir befürwortete Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, den Vorrang
der KVB-Linie 4 an der Einmündung „Im Weidenbruch“/ Berliner Straße zu
gewährleisten, wurde zurückgezogen. Die Vorrangschaltung für die Line 4
wurde in der Zwischenzeit bereits realisiert. Die Wartezeit der
Straßenbahn an der Ampel wurde auf ein Minimum reduziert.
Kommentar:
Ich begrüße diese
Regelung, da so die Fahrzeit deutlich reduziert und die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer erhöht wird.
9.1.2 Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2010
einschließlich der Finanzplanung bis 2013 und sonstiger Anlagen /
5410/2009
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den
Entwurf des Haushalts 2010, trotz erheblicher Bedenken zur Kenntnis.
Die Kürzung der bezirksdienlichen Mittel
im Bereich Kinder-, Jugend- und Seniorenförderung und der Kürzung der
Mittel in den Breichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Sicherheit wird von
der Fraktion der SPD abgelehnt. Im Zuge der Haushaltsdiskussion wurde
diese Ablehnung klar herausgearbeitet und gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion in der BV mit Mehrheitsbeschluss angenommen.
Kommentar:
Ich
habe in der Diskussion mehrfach auf den hohen Nutzen der Ausgaben für die
Kinder- Jugend- und Familienarbeit hingewiesen. Dies ist insbesondere mit
Blick auf die Sicherheit notwendig, denn verschiedener Studien zu folge
ist eine „gute Nachbarschaft“ der beste Schutz gegen Verbrechen.
9.1.3 Entwurf des Haushalts für das Jahr 2010
hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten
Mittel 2010 gem. § 37 Abs. 3 GO NW /
5413/2009
Durch die
Stadt Köln wurden dem Bezirk Mühlheim bezirksdienliche Mittel in Höhe von
67.100 € zugewiesen. Gemäß des Einstimmigen Beschlusses der BV sollen die
Mittel gemäß der Tabelle eingesetzt werden.
konsumtiver Bereich |
Teilergebnis-plan |
Bezeichnung |
Ansatz 2010 |
0604 |
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe |
32.300,00 EUR |
0504 |
Soziale Hilfen |
21.500,00 EUR |
0301 |
Schulträgeraufgaben |
0,00 EUR |
0801 |
Sportförderung |
8.200,00 EUR |
0416 |
Kulturförderung |
5.100,00 EUR |
|
Gesamtsumme |
67.100,00 EUR |
9.1.4 Benennung von zwei Planstraßen im Umlegungsgebiet 370 in
Köln-Höhenhaus / 5247/2009
Die vom „Thuleweg“ abgehenden neuen
Straßen werden „Frankenforster Straße“ und „Lückerather Straße“ heißen.
Diese Straßennamen wurden ohne Diskussion einstimmig beschlossen.
9.2.3 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend
den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 72509/04
Arbeitstitel: Finnensiedlung in Köln-Höhenhaus /
4576/2009
Zu der von mir unterstützten
familiengerechten Bebauung in der „Finnensiedlung“ zwischen Höhscheider
Weg und Zeisbuschweg mit der Bebauung am Schaberger Weg, Pattscheider Weg,
Wipperfelder Weg, Im Bachfeld und Lippeweg wird der Bebauungsplan nach
kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
Kommentar:
Ich
habe in der Diskussion auf die Notwendigkeit der familiengerechten
Erweiterungen hingewiesen und hoffe nun, dass diese Maßname einen gutes
Beispiel für die Verknüpfung zwischen Denkmalschutz und den
Notwendigkeiten eines modernen Wohnens bietet.
9.2.5 Auflösung der GHS Von-Bodelschwingh-Straße 24, 51061 Köln
(Höhenhaus) zum 31.07.2010 /
5344/2009
Um einen geregelten Unterrichtsablauf zu
gewährleisten und einen klaren Übergang 2010/11 von den Grundschulen zu
gewährleisten beschließt die BV, dem Beschluss der Schulkonferenz über die
Auflösung der Schule entsprechend, der Auflösung zuzustimmen.
Kommentar:
Da
es sich um den erklärten Willen der Schulkonferenz handelt, habe ich diese
Förderung unterstützt. Ich rege aber an, nach Wegen zu suchen, die Nutzung
der Gebäude weiterhin als weiterführende Schule zu realisieren, um den
Bewohnern in der Siedlung Neurat „Ihre Schule“ zu erhalten.
Bericht über die Höhenhaus berührenden
Tagesordnungspunkte der 3.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim
2.1 Eingabe zur geplanten Fahrbahnsanierung und zur Anlage eines
Bürgersteiges entlang des Donauweges (Az.: 02-1600-58/09)
3925/2009
Nachdem der Beschwerdeausschuss die
Eingabe der Anwohner an die BV zurückgeleitet hatte, konnte aufgrund der
Informationen durch die Anwohner und ihres Einsatzes der Beschluss vom
14.04.2008 zwar nicht aufgehoben, wohl aber im Sinne der Anwohner geändert
werden.
Nach dem geänderten
Beschluss wird vor Beginn der Baumaßnahmen und Erhebung der Gebühren der
Kostenrahmen für jeden Anlieger möglichst genau beziffert und die
Zahlungsmodalitäten geklärt. Hierbei sind etwaige Härtefallregelungen und
alle Möglichkeiten der Zahlungserleichterung, beispielsweise durch
Verlängerung der Zahlungsfrist, zu beachten. Sobald die Kostenerhebung
vorliegt, wird der Bezirksvertretung das Ergebnisse vorgestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
10.3 Bemerkungen zur Niederschrift
Situation Siedlung Von-Ketteler-Straße und
Burgenhagenstraße
Die im Rahmen des Protokolls vom 14.11 unter Punkt 9.2.2 „Beschluss
über die Aufhebung der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Arbeitstitel: Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus 2922/2009“ vergessenen
Diskussionsergebnisse zur gestiegenen Kriminalität in der
Burgenhagenstrasse und den angrenzenden Bereichen sollen ergänzt werden.
Ziel
dieser Diskussion am 14.11 war, durch verstärkte Kontakte zu Ordnungsamt
und Polizei das Problem einzudämmen.
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